Fest in Berlin zu 70 Jahre Luftbrücke muss ausfallen – aus gesetzlichen Gründen
Ein Fest zum 70. Jahrestag des Endes der Luftbrücke in Berlin kann nicht wie geplant stattfinden. Eine Landung historischer Maschinen auf dem früheren Flughafen Tempelhof und ein dazugehöriges Fest sind aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, wie die Veranstalter und die Umweltsenatsverwaltung erklärten.
Die Pläne seien nicht mit dem Tempelhof-Gesetz vereinbar. Dieses sieht vor, dass der innere Wiesenbereich mit der Start- und Landebahn öffentlich zugänglich bleiben müsse.
Ob die Flugzeuge wie ursprünglich angedacht das Brandenburger Tor und den Flughafen Tempelhof am 15. und 16. Juni überfliegen werden, stehe noch nicht fest.
Am 12. Mai feierte Berlin bereits das „Fest der Luftbrücke“. Dabei ist auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof an das Ende der Berlin-Blockade vor 70 Jahren erinnert worden.
Die Luftbrücke wurde im Juni 1948 von den Westalliierten errichtet, nachdem die Sowjetunion eine Blockade über West-Berlin verhängt hatte. Die Bevölkerung wurde fortan auf dem Luftweg versorgt. In Tempelhof landeten 277.000 Mal die sogenannten Rosinenbomber. Am 12. Mai 1949 hob die Sowjetarmee die Berlin-Blockade schließlich auf.
Die Piloten brachten damals mehr als zwei Millionen Tonnen Hilfsgüter nach West-Berlin. Dutzende Soldaten verloren dabei ihr Leben. (dpa/afp)
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