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neues Onlinezugangsgesetz

FDP will Behörden zur Digitalisierung drängen – Strafen als Anreiz zur Umsetzung

Die FDP fordert, dass Behörden in Deutschland ihre Angebote online anbieten müssen. Tun sie dies nicht fristgerecht, sollen auch Strafen möglich sein.

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Die FDP fordert verpflichtende Digitalisierung von Behörden.

Foto: Uwe Anspach/dpa

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Die FDP will Behörden zur schnelleren Digitalisierung verpflichten. In dem neuen Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen sie dazu verpflichtet werden, Verwaltungsdienstleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt digital anzubieten, wie aus einem Positionspapier der Bundestagsfraktion hervorging, das dem „Handelsblatt“ am Mittwoch vorlag. Wenn die Behörden sich nicht an die Fristen halten, sollen demnach auch Strafen möglich sein.
„Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürgern einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung einführen, der an klare Fristen gekoppelt ist“, sagte der FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser dem „Handelsblatt“. In dem Papier hieß es demnach, staatliche Stellen sollten „mit spürbaren Konsequenzen rechnen müssen“, sollten sich dem Rechtsanspruch nicht gerecht werden.
Dem Bericht zufolge bezeichnete auch das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) das neue Onlinezugangsgesetz als „wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung“. Voraussetzung für das Gelingen sei das „Zusammenspiel mit entschlossenem konsequentem faktischem Tun“, hieß es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion, die dem „Handelsblatt“ vorlag.
Das OZG war 2017 in Kraft getreten und sah die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsvorgänge binnen fünf Jahren vor. Zum Ende der Umsetzungsfrist im Oktober 2022 waren aber nur wenige Leistungen flächendeckend digital verfügbar. Seit Ende Januar liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für eine Änderung des OZG vor. (afp/dl)

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