FDP-Parteitag in BaWü beschließt „weltbeste Bildung“ und Islamunterricht ab Klasse 1

Der 117. Landesparteitag der FDP in Fellbach bei Stuttgart hatte es in sich. Auf dem Weg zur "weltbesten Bildung" glaubt die Partei, dass neben Ethik auch Islamischer Religionsunterricht ab Klasse 1 angeboten werden soll. Damit wolle man den Hasspredigern den Boden entziehen.
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FDP-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Von 18. Januar 2018

Der 117. Landesparteitag der FDP Baden-Württemberg in Fellbach brachte neben weiteren Themen auch die geplanten Maßnahmen für eine „weltbeste Bildung“ zur Diskussion vor den 400 Delegierten. Nach einigem Streit wurde das Paket beschlossen.

Lange musste laut „Stuttgarter Nachrichten“ um einzelne Punkte des Leitantrages gerungen werden. Dies hatte mehrere Gründe:

Zum einen ging es um die in den sieben Jahren unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bevorzugte und „zulasten anderer Schularten privilegierte“ Gesamtschule, so Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

Hier wurde gefordert, auf „kostspielige Gemeinschaftsschul-Oberstufen“ zu verzichten. Die gymnasiale Empfehlung würde ohnehin nur acht Prozent eines GMS-Jahrgangs betreffen und den Beruflichen Gymnasien sinnlos Konkurrenz machen.

Islamunterricht ab Klasse 1

Doch der eigentliche Streit fing bei einem ursprünglich wohl als Nebenaspekt des Forderungskatalogs angesehenen Punkt an:

Die Liberalen wollen neben dem bereits bestehenden Religionsunterricht, dass zukünftig und ab Klasse 1 Ethik und Islamischer Religionsunterricht angeboten werden. Dazu sollen in Deutschland ausgebildete Lehrer auf der Basis „eines mit unserem Grundgesetz in Einklang stehenden Islam“ den Unterricht erteilen.

Dies sei nach Ansicht der FDP „das beste Mittel, islamistischen Hasspredigern den Boden zu entziehen“.

Sonderbehandlung oder Prävention?

Dabei wurde kritisch vorgetragen, dass es doch für Orthodoxe und Buddhisten auch keinen Religionsunterricht gebe und Religion „ein privates Hobby“ sei oder aber warum man denn „noch eine Religion an die Schulen holen“ müsse …

Dem entgegnete der bildungspolitische Sprecher der Liberalen, Timm Kern, dass die Schulen für eine frühe Orientierung in allen Religionen sorgen müssten und man „dem Wildwuchs in den Hinterhöfen der islamischen Religionsgemeinschaften“ keinen religiösen Unterricht überlassen wolle.

Letztendlich einigte man sich.

Wie die „SN“ weiter schreibt, wünschte sich die FDP allgemein einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht, was aber dem Grundgesetz widerspreche, hieße es aus Fellbach. Für eine Änderung dessen gebe es aber keine politischen Mehrheiten.

Doch die Problematik treibt nicht nur die Schwaben um …

Bayern: Bald Islamunterricht flächendeckend?

Mit dieser Idee steht die baden-württembergische FDP nicht alleine da. Seit 2009 läuft ein Modellversuch in Bayern, Islamunterricht in deutscher Sprache anzubieten. Rund 260 bayerische Schulen nehmen derzeit daran teil.

Im Schuljahr 2016/2017 wurde dies auf 400 Schulen ausgeweitet. Wenn es nach Kultusminister Ludwig Spaenle geht, würde dieser den Islamunterricht bald schon in ganz Bayern anbieten.

Auch in NRW wird seit 2012 Islamunterricht angeboten. Hier bestimmen Vertreter von Islamverbänden und das NRW-Schulministerium über die Inhalte und die Lehrbücher.

https://www.youtube.com/watch?v=igOfM9F1rnY

Zentralrat und Islamrat gegen staatliche Aufsicht

Den beiden großen muslimischen Dachorganisationen, dem Zentralrat der Muslime (ZdM) und dem Islamrat (IR), gefällt das Auge des Staates auf ihren Tätigkeiten offenbar gar nicht. Sie streben die Einführung islamischen Religionsunterrichts als Ersatz für den Islamunterricht an, dessen Modellversuch  2019 endet.

Der deutsche Staat solle sich in den Islamunterricht nicht einmischen, denn es sei alleine ihnen vorbehalten, die Inhalte dieses Unterrichts, ihre Religion und ihr Verständnis von Gott zu definieren.

Dafür gingen die beiden Verbände auch vor das Oberverwaltungsgericht in Münster, welches jedoch am 9. November entschied: Weder der Zentralrat der Muslime in Deutschland noch der Islamrat sind Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes (Az. 19 A 997/02).

In Deutschland gibt es rund 2.350 islamische Gemeinden, die verschiedenen Dachverbänden oder gar keinen Verbänden angehören, wie es in einer Untersuchung des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF) von 2012 heißt.

Außerdem folgen die Verbände unterschiedlichen Rechtsschulen, die auch eine unterschiedliche Auslegung des Korans propagieren. Auf diese Weise kann kein einziger Verband alle Muslime repräsentieren.



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