Verfassungsbeschwerden und Eilanträge
Mehr als 260 Verfahren wegen „Bundes-Notbremse“ in Karlsruhe
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bis Montag 264 Verfahren im Zusammenhang mit der Bundesnotbremse eingereicht worden. Das sagte ein Gerichtssprecher.

Einige Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Foto: ULI DECK/DPA/AFP via Getty Images
Bis Montagnachmittag sind 264 Verfahren wegen der „Notbremse“ des Bundes beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Das teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, blieb unklar.
Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen, teilweise aber auch gegen das ganze Gesetz, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit.
Unter den Klägern sind Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien wie Freie Wähler, FDP und AfD sowie Einzelpersonen. Manche richten sich gegen einzelne Punkte, andere gegen das gesamte Maßnahmenpaket, das Bundesrat und Bundestag beschlossen hatten.
Umstritten an der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind vor allem Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen, in denen innerhalb einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachgewiesen werden. Bundeseinheitliche Regeln sollen einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gibt es Kritik.
Er sehe gute Erfolgschancen für die Beschwerden, sagte der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Josef Franz Lindner, den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Freitag. „Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte.“
Lindner rechnet demnach damit, dass das Bundesverfassungsgericht schon in den kommenden zwei bis drei Wochen darüber entscheiden werde, ob Teile der Notbremse vorläufig ausgesetzt werden müssten. (afp/nmc)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.