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Fall Lübcke: Gibt es einen terroristische Vereinigung? Stephan E. spricht von zweitem Täter

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser findet die Angaben von Stephan E. über einen zweiten Täter „hochbrisant“. Damit stehe Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Raum“, so der Bundestagsabgeordnete weiter.

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Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden.

Foto: Uwe Zucchi/dpa/dpa

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Durch das neue Geständnis des Hauptverdächtigen im Mordfall Lübcke fühlen sich Politiker bestätigt, die hinter dem Attentat eine rechtsextremistische Gruppe vermuten.
Die Angaben von Stephan E. über einen zweiten Täter seien „hochbrisant“, sagte der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser der Deutschen Presse-Agentur. „Zum einen steht der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Raum“, erklärte der Bundestagsabgeordnete.
Zum anderen habe es bereits bei der Mordserie der Terrorgruppe NSU Hinweise auf mögliche Helfer und Mitwisser aus der Kasseler Neonaziszene gegeben. Der Generalbundesanwalt müsse nun alle NSU-Akten „auf links drehen“.
Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Der früher als Neonazi bekannte Stephan E. soll nach bisherigen Ermittlungen der Schütze sein. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, das er später aber widerrief.

Schuss soll Versehen gewesen sein

Am Mittwoch erklärte sein Anwalt nun, Stephan E. sei gemeinsam mit Markus H. bei Lübcke gewesen. Sein Mandant gehe davon aus, dass H. den Schuss nach ihrem Streit mit Lübcke versehentlich abgegeben habe.
Nach Angaben von Verteidiger Frank Hannig hatte Stephan E. mit seinem ersten Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden.
Ursprünglich hatte E. ausgesagt, er habe seine Familie durch kriminelle Ausländer bedroht gesehen, dazu hätten ihn islamistische Anschläge stark aufgewühlt. Lübcke, der 2015 die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft bei Kassel verteidigt hatte, habe er daran eine Mitschuld gegeben.
Wer Täter, Mittäter und Unterstützer war, müsse der Generalbundesanwalt klären, sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke).
Niemand solle sich von Szeneanwalt Hannig und seinem Mandanten in dieser Diskussion „Takt und Richtung vorgeben lassen“. Sollte Stephan E. tatsächlich Schutz und Geld angeboten worden sein, könnte dies ein Hinweis auf einen größeren Unterstützerkreis sein, sagte Renner.
Die Innenexpertin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, forderte ebenfalls Klarheit über mögliche Hintermänner. „Der Tathergang und auch die mutmaßliche Beteiligung weiterer Tatverdächtiger müssen unabhängig von der Glaubhaftigkeit der Einlassungen von Stephan E. aufgeklärt werden. Wir müssen wissen, welche Netzwerkstrukturen hinter dem Mord an Walter Lübcke standen, konkrete Mittäter und deren Umfeld“, sagte Mihalic dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). (dpa)

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