Fall Jaber A.: Maas weist Kritik am Justizministerium zurück

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Heiko MaasFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. Oktober 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas hat Kritik am Verhalten seines Ministeriums im Fall Jaber A. zurückgewiesen. Die Unionsfraktion hatte von dem Sozialdemokraten bereits am Wochenende wissen wollen, warum die Bundesanwaltschaft, die im Zuständigkeitsbereich des Ministers steht, nicht viel eher das Verfahren gegen den mutmaßlichen Terroristen übernommen hat: Maas sagte der „Süddeutschen Zeitung“, der Generalbundesanwalt (GBA) habe „im Rahmen seiner Zuständigkeiten und seiner Befugnisse angemessen und adäquat gehandelt“. Die Verfolgung von Straftaten nach § 89a des Strafgesetzbuches (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) sei „grundsätzlich Aufgabe der Landesstaatsanwaltschaften“.

Die Übernahme eines solchen Ermittlungsverfahrens durch den GBA sei „nur im Fall des Vorliegens einer besonderen Bedeutung möglich“. Bis zur Mitteilung der Menge und der Art des aufgefundenen Sprengstoffs hätten jedoch „keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für eine solche besondere Bedeutung bestanden“. Erst mit „der Mitteilung dieser Erkenntnisse am Nachmittag des 9. Oktober 2016 bestand ein Anfangsverdacht einer in die Zuständigkeit des GBA fallenden Straftat“. Der Generalbundesanwalt habe „in unmittelbarer Folge dieser Mitteilung“ noch am Nachmittag desselben Tages ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eingeleitet und das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden übernommen. Maas wies auch Forderungen nach einem Bundesgefängnis für Terroristen zurück, in dem eine „zentrale Inhaftierung beim GBA“ möglich sein solle. „Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache“, sagte der Minister. Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb „seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland“. Das habe „sich bewährt“. Maas sagte, er sei „auch nicht bereit, aufgrund dieses einen – sicherlich schwerwiegenden – Vorfalls, per se allen Ländern die Kompetenz zur Unterbringung solcher Häftlinge abzusprechen“. Auch bei früheren Fällen wie dem der Sauerland-Gruppe sei es so gewesen, dass die Beschuldigten „nur zur Eröffnung des Haftbefehls nach Karlsruhe verbracht wurden und nachfolgend umgehend wieder in die dezentrale Haftanstalt“. Das Problem sei „weniger die geforderte Hochsicherheit als der notwendige sensible Umgang mit suizidgefährdeten Häftlingen“. Dies gelte nicht nur in Terrorismusverfahren. Maas verwies dabei auch auf die Erfahrungen im Umgang mit RAF-Terroristen. Der Justizminister sagte, es sei „höchst zweifelhaft, ob mit einer Konzentration der Zuständigkeit für die Unterbringung terroristischer Beschuldigter in einem Gefängnis“ in der Sache etwas gewonnen wäre. Denn die Unterbringung mehrerer Terrorverdächtiger an einem Ort könne „mit Blick auf Isolation, Überwachung und Unterbindung von Kommunikation innerhalb der Anstalt und nach außen auch erhebliche Nachteile nach sich ziehen“. Dies zeigten Beispiele aus der RAF-Zeit. Außerdem seien „auch in Stammheim die Selbstmorde der RAF-Attentäter nicht verhindert“ worden. (dts)



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