Experte empfiehlt gegen SARS-CoV-2-Infektion: Restaurantgäste sollten möglichst draußen sitzen
Am besten draußen sitzen oder in Restaurants viel lüften: Angesichts bundesweiter Lockerungen der Corona-Regeln für das Gastgewerbe setzen Experten auf Prävention gegen die Übertragung des Virus durch die Luft.
Möglichst sollten die Gäste von Restaurants draußen sitzen, sagte Andreas Podbielski, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene an der Universitätsmedizin Rostock, der Deutschen Presse-Agentur. „Da kommt es praktisch nicht zu Infektionen. Das Coronavirus wird ganz maßgeblich über die Luft übertragen.“ Dagegen schütze draußen der Luftzug.
In Innenräumen von Restaurants oder Cafés werde es allerdings problematischer, sagte Podbielski. Wenn Kellner Masken trügen, seien die Gäste geschützt, allerdings trügen die Gäste beim Essen keine Masken und könnten sich theoretisch gegenseitig infizieren. „Es geht dann darum, wie das Lokal belüftet wird“, erklärte der Krankenhaushygieniker. Selbst bei ausreichendem Luftaustausch alle sechs bis zehn Minuten gebe es keine hundertprozentige Garantie.
Wenn man weiß, dass Viren über Aerosole übertragen werden können, sollte man das entsprechend berücksichtigen. Der Auffassung ist auch Charité-Virologe Professor Dr. Christian Drosten und nimmt damit Bezug auf Studien, nach denen SARS-CoV-2 durch winzigste Tröpfchen in der Luft, also auch beim Ein- und Ausatmen, übertragen werden können. Er schätzt, dass die Viren sich hauptsächlich über Tröpfchen, die beim Husten, Niesen und Sprechen entstehen, und eben über die winzigen Aerosole übertragen. Lediglich einer geringen Bedeutung misst er die Schmierinfektion durch das Berühren von kontaminierten Oberflächen bei.
In Bezug auf Gaststätten ermutigt Drosten alle Gaststätten, die über Außenbereiche verfügen, diese zu nutzen. „Im Außenbereich ist ein Zwei-Meter-Abstand wahrscheinlich gar nicht notwendig“, schätzt der Virologe. Denn in diesem Bereich würden, anders als im Innenbereich, die über Aerosol übertragbaren Viren weggeweht. „Warum erlaubt man nicht Gastronomien, die Bürgersteige mitzubenutzen?,“ so Drosten. In diesen Zeiten könnten die Kommunen doch Ausnahmen machen. Schließlich hätten die Gastronomen in den vergangenen Wochen schon Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
Hygiene als A und O
In der „Bild-Zeitung“ hatte zuvor Klaus-Dieter Zastrow vom Hygieneinstitut Berlin empfohlen, Geschirrspüler auf hohe Temperaturen ab 70 Grad zu stellen und desinfizierende Spülmittel zu verwenden, um benutztes Besteck und Geschirr zu desinfizieren. Podbielski nannte dies „vollkommen nachrangig“, es gehe bei dem Virus nicht um Kontaktübertragung. Zudem hätten große Restaurants professionelle Spülmaschinen, die bei 83 Grad liefen. Und professionell geführte Restaurants wüssten, wie Besteck und Geschirr richtig behandelt werden müssen.
Zastrow hatte zuvor geäußert, dass nur die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz die richtigen Maßnahmen zur Eröffnung der Restaurants – den richtigen Hygieneplan entwickelt hätte. Den anderen Ländern warf er ein „schweres, brandgefährliches Versäumnis“ vor. Diese Kritik wies der Dehoga-Chef des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, in einem Interview mit Epoch Times zurück: „Das hört sich so an, als ob man nicht mehr in die Gastronomie gehen soll. Wir sind doch keine Virenschleudern.“
Die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern getroffen wurden, seien nach „bestem Wissen und Gewissen“ erstellt und mit der Berufsgenossenschaft und dem Landesgesundheitsamt abgestimmt worden. In den Auflagen des Landes seien selbstverständlich die Desinfektion des Geschirrs, der Gläser und des Bestecks enthalten. Zudem herrsche ohnehin in den Küchen oft Gedränge, sodass dort der vorgeschriebene Mindestabstand gar nicht eingehalten werden könne und auch das Küchenpersonal Gesichtsmasken tragen müsse.
„Falls ich jemanden in der Küche habe, der gesunder Keimträger ist – also keine Symptome hat –, muss ich die Gäste vor Infektionen schützen, dazu brauche ich den Mund-Nasen-Schutz.“ Genau für solche Situationen sei die Gesichtsmaske geeignet, sagt Zastrow auf Nachfrage der Epoch Times. Der Mund-Nasen-Schutz werde aber auch gebraucht, um das Hotelpersonal vor den Viren der Gäste zu schützen.
Das eigentliche Problem bei allen Hygieneregeln bestehe jedoch darin, dass nicht alle Gesundheitsämter richtig aufgeklärt seien. Dabei müssten diese die Maßnahmen kontrollieren. „Wenn die aber nicht wissen, was die Menschen wirklich vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützt, was soll man dann tun?“, fragte Zastrow.
Prävention gegen Infektionen
Podbielski betonte, den Gastwirten müsse klar sein, dass ihr Geschäft schnell wieder vorbei sein könne, wenn sie in der Prävention zu lasch wären und Gaststätten zu Infektionszentren würden.
Bundesweit wurden die Corona-Regeln für das Gastgewerbe gelockert, seit Montag haben Restaurants in fast allen Bundesländern geöffnet. Ausnahmen gelten für Bayern, wo vorerst nur Biergärten und Außenbereiche aufmachen dürfen, und Sachsen-Anhalt. Dort brauchten Wirte eine Sondergenehmigung vom Kreis, wenn sie schon am 18. Mai öffnen wollten. Weiterhin gelten Abstandsregeln: Im Restaurant müssen Tische und Stühle meist 1,50 Meter Abstand zueinander haben, Schutzmasken sind vielerorts Pflicht. In vielen Lokalen müssen Gäste sich registrieren. In manchen Restaurants etwa in Rheinland-Pfalz oder Brandenburg müssen sich Gäste vor Betreten des Lokals die Hände desinfizieren. (dpa/sua)
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