Logo Epoch Times
Ex-Verfassungsrichter

Nichtgeimpfte können aus Gründen des Gemeinwohls eingeschränkt werden

top-article-image

Hinweisschild zum Mindestabstand.

Foto: iStock

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist dagegen, an einem bestimmten Stichtag sämtliche Corona-Maßnahmen zu beenden. Das schreibt er in einer Stellungnahme, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten.
„Im Augenblick halte ich es für nicht sinnvoll, ein fixes Datum zu nennen, ab dem für alle Personen jegliche Freiheitsbeschränkungen durch infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahmen des Staates von Rechts wegen aufgehoben werden müssen“, zitieren die Funke-Zeitungen aus dem Dokument.
Denn dabei blieben „verschiedene rechtlich wesentliche Umstände unberücksichtigt“. Dazu zählten die jeweils aktuelle Infektionslage und die Belastung des Gesundheitssystems. Auch die aktuelle Impfquote bliebe außer Acht. Einen „Freedom Day“ nach britischem Vorbild hatte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, ins Gespräch gebracht. Papier hob hervor, dass geimpfte und nicht geimpfte Personen „in sehr unterschiedlichem Maße krankheits- und ansteckungsverdächtig“ seien.
Corona-Maßnahmen gegenüber Geimpften und Genesenen seien „regelmäßig schon jetzt nicht mehr zulässig“. Dagegen könnten nicht geimpfte Personen aus Gründen des Gemeinwohls weiterhin mit staatlichen Grundrechtseingriffen belastet werden, so der ehemals höchste Richter Deutschlands.
Papier nannte konkrete Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten 2G-Regel etwa beim Besuch von Veranstaltungen. Wenn es um besonders enge Kontakte einer Vielzahl von Personen gehe, dürfe der Staat zwischen geimpften und genesenen Personen einerseits und getesteten, aber nicht geimpften Personen andererseits unterscheiden – zumal Antigen-Tests nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen „keine wirkliche Genauigkeit“ böten.
Bei einer staatlichen Anwendung von 2G müsse aber eine hohe Gefährdungslage vorliegen, so Papier – eine Bedingung, die er gegenwärtig nicht erfüllt sieht. „Die genannten Voraussetzungen im Hinblick auf eine besondere Gefährdungslage, die eine vom Staat verbindlich festgelegte 2-G-Lösung rechtfertigen würde, sind derzeit allerdings offenbar nicht gegeben“, so der Staatsrechtler.
Private Unternehmer als Anbieter von Dienstleistungen oder Veranstaltungen seien dabei freier als der Staat, fügte Papier hinzu. Sie könnten sich auf die grundrechtlich verbürgte Vertragsfreiheit berufen, wenn sie eine 2G-Lösung anordneten. (dts/oz)

Kommentare

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können

DeutschlandmeineHeimatvor 4 Jahren

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist zwar der Regierung gegenüber loyal, hat aber Unrecht. Das ist doch an den Haaren herbeigezogen. Seit wann sind ungeimpfte gesunde Menschen eine Gefahr fürs Gemeinwohl?

Olafvor 4 Jahren

Die Menschen, dich sich nicht mit GEN-veränderten Mittelchen aus dem Labor spritzen lassen, sind genau genommen die gesünderen Menschen mit dem stärkeren Immunsystem und auch nicht DNA verfälscht und die viel ungefährlicheren, wenn man das schon einteilen will.

Wenn dann muss genau bei den Versuchsmenschen, die sich ihre Zellen durch mRNA-Mittel umbauen lassen, geschaut werden und diese sollten wenn, dann schon beobachtet werden..

Mal einfach nur wieder Realitätenverdrehung.

Seit wann dürfen die Versuchstiere frei rumlaufen und die normalen Tiere müssen eingesperrt werden?

Sowas passiert doch nur, wenn der Irrsinn regiert und das ist ja auch alles eh nur Vorsatz.

Ich meine wie lange wollen wir noch um die wahren Hintergründe und Ursachen drumrum diskutieren?

Hier gehts um was anderes und das ist die ganze Zeit so.

Alleine schon dass im Vorfeld alles vorbereitet wurde und Testläufe stattfanden und dann es genau so abläuft und man stetig mit Lüge arbeitet...

Es muss wohl erst schlimm enden.. Die Frage ist, wie kommt man da durch, wenn man dies verstanden hat und sich nicht direkt mit Schadstoffen und Zellumbau-Versuchsflüssigkeiten versehen lassen will, die Gewinner der Situation dies aber unter allen Umständen erreichen wollen und einen immer weiter dahin erpressen und nötigen?

Nunja...die Wahl hat jedenfalls nichts gebracht und viele haben sicherlich darauf gehofft.

Bajikevor 4 Jahren

Sobald jemand einen Impfdurchbruch hat, gilt er doch wieder als ungeimpft, somit werden doch die Ungeimpften irgendwann wieder in der Überzahl sein, weil viele der ehemals Geimpften damit hadern sich nochmals impfen zu lassen.

Dieter Strombeckvor 4 Jahren

Einige der Geimpften werden sich keine dritte Spritze holen. Damit gelten sie ebenfalls wieder als ungeimpft.