Ex-Mörder klagt gegen alte Zeitungsartikel – BVG stärkt Recht auf Vergessen im Internet

Titelbild
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Jahr 2017. (L-R: Peter Müller, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski.)Foto: iStock
Epoch Times27. November 2019

Auch bei schweren Straftaten wie Mord kann ein Recht auf Vergessen im Internet bestehen. Das Bundesverfassungsgericht stärkte mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss dieses Recht in dem Fall, dass eine Tat schon sehr lange zurückliegt.

Vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe war die Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns erfolgreich, dessen kompletter Name noch immer in online verfügbaren Presseartikel auftaucht.(Az. 1 BvR 16/13)

Der Kläger wurde im Jahr 1982 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er an Bord einer Jacht zwei Menschen erschossen hatte. Wer 37 Jahre später seinen Namen in einer Internetsuchmaschine eingibt, stößt nach wie vor auf kostenlos abrufbare Artikel im Archiv des Magazins „Der Spiegel“. Darin wird der vollständige Name des Manns genannt.

Der 2002 aus der Haft entlassene Mann erhob bereits vor Jahren eine Unterlassungsklage dagegen. Er will erreichen, dass sein Familienname nicht mehr im Zusammenhang mit dem Mordfall genannt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies seine Klage im Jahr 2012 allerdings in letzter Instanz ab.

Schutz der Persönlichkeit

Der Schutz der Persönlichkeit habe in diesem Fall hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten. Dagegen zog der Mann vor das Bundesverfassungsgericht, das seiner Verfassungsbeschwerde nun statt gab und den Fall an den BGH zurück verwies.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts machte in seinem Beschluss deutlich, dass der zeitliche Abstand zu einer Tat bei online verfügbaren Texten eine zentrale Rolle spiele.

Für die aktuelle Berichterstattung über Straftaten sehe die Rechtsprechung jedenfalls bei verurteilten Straftätern grundsätzlich auch identifizierende Berichte als zulässig an, erklärten die Richter. Das berechtigte Informationsinteresse nehme aber mit der Zeit ab.

Onlinepressearchive können laut dem Karlsruher Beschluss deshalb verpflichtet sein, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen.

Es sei ein Ausgleich anzustreben, der einen ungehinderten Zugriff auf einen Originaltext möglichst weitgehend erhalte, diesen bei bestehendem Schutzbedarf aber im Einzelfall doch hinreichend begrenze. Die Entscheidung des BGH in dem konkreten Fall halte diesen Anforderungen nicht in jeder Hinsicht stand.

„Recht auf Vergessenwerden“

Das Verfassungsgericht stellte zugleich klar, dass Betroffene nicht allein über das „Recht auf Vergessenwerden“ bestimmen könnten. „Welche Informationen als interessant, bewundernswert, anstößig oder verwerflich erinnert werden, unterliegt insoweit nicht der einseitigen Verfügung des Betroffenen“, erklärte das Gericht.

Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folge nicht das Recht, alle früheren personenbezogenen Informationen aus dem Internet löschen zu lassen.

In einem zweiten Beschluss zum Recht auf Vergessen wies der Erste Senat die Verfassungsbeschwerde einer Frau zurück, der in einem Fernsehbeitrag ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Mitarbeiter vorgeworfen worden war.

Sie wandte sich dagegen, dass bei Internetsuchen ein Link zu einem 2010 in ein Onlinearchiv eingestellten Transkript dieser Sendung angezeigt wurde. Das Oberlandesgericht Celle wies ihre Klage ab.

Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wertete der Senat als „unbegründet“. Die Abwägung des Oberlandesgerichts zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Frau sowie der unternehmerischen Freiheit des Suchmaschinenbetreibers und der Meinungsfreiheit der Rundfunkanstalt ist demnach nicht zu beanstanden. (afp)

Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times

Wer hat die Weltherrschaft? Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Immer klarer wird, dass die Geschichte der Menschheit nicht so ablief, wie sie heutzutage gelehrt wird. Das Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ gibt die lange gesuchten Antworten.

Ein Buch für alle, denen das Schicksal der Welt am Herzen liegt: „Wie der Teufel die Welt beherrscht“. Foto: Epoch Times

„Kapitalismus abschaffen“? „Wohnungsgesellschaften enteignen“? Familie auflösen? Keinen Wohlstand und keine Kinder mehr wegen des Klimas? Frühsexualisierung? Solche Gedanken sind in Politik, Medien und Kultur populärer denn je. Im Kern drücken sie genau das aus, was einst schon Karl Marx und seine Anhänger der gesamten Menschheit aufzwingen wollten.

Der Kommunismus hat im 20. Jahrhundert hunderte Millionen Menschen physisch vernichtet, heute zielt er auf ihre Seelen. Bei vielen Menschen blieb glücklicherweise die der menschlichen Natur innewohnende Güte erhalten – was den Menschen die Chance gibt, sich vom Einfluss des „Gespenst des Kommunismus“ zu befreien.
Hier weitere Informationen und Leseproben.

ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.

Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder – falls vergriffen – direkt beim Verlag der Epoch Times Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Das Buch gibt es jetzt auch als Ebook und als Hörbuch

E-Book: Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. Das E-Book ist direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Hörbuch: Das Hörbuch bieten wir im MP3 Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. Das Hörbuch ist direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected] – es wird auch bald auf Amazon, Audible und iTunes erscheinen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion