Ex-Justizministerin: „Es gibt keine Rechtfertigung für Vorratsdatenspeicherung von unbescholtenen Bürgern“

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).Foto: JOHANNES EISELE/AFP/Getty Images
Epoch Times9. September 2019

Angesichts der Verhandlungen des Europäischen Gerichtshofs über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung hat die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor einer Wiederauferstehung der Regelung in Deutschland gewarnt.

Dieser fast blinde Glaube an die Vorratsdatenspeicherung als Allheilmittel ist nicht nur für jeden guten Juristen heikel“, schreibt Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Er kann auch nicht mit Blick auf die Strafverfolgungspraxis gerechtfertigt werden.“

So sei etwa das neue Gesetz von 2015 insbesondere mit der Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Kriminalität begründet worden.

Der Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 habe jedoch auch mit der Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden können.

Sowohl hier als auch bei der Ermordung des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 seien die Täter bekannt gewesen.

Die Herausforderung ist, diese potenziellen Gewalttäter, die meistens nicht Mitglied einer Organisation sind, im Blick zu haben und die Sicherheitsarbeit effizienter zu gestalten“, forderte die Ex-Ministerin. „Stattdessen wird wieder auf die anlasslose Speicherung der Daten von Millionen von Bürgern gesetzt.“

(dts)



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