Europawahl: Wahl-O-Mat nach Rechtsstreit wieder online – Kleine Parteien erhalten Chancen wie alle anderen

Die Linke-Politikerin Gabi Zimmer posiert mit Wahlhelferinnen an einem Wahl-O-Mat am 28.4.2014 in Berlin. Der Wahl-O-Mat zeigt die Wahlprogramme von 25 Parteien. Das Projekt wurde von der Bundesanstalt für Politische Bildung gestartet.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Nach einer außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und der Kleinpartei Volt Deutschland ist der Wahl-O-Mat für die Europawahl wieder online. „Wir haben uns geeinigt“, teilte die Bundeszentrale am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP mit.
Weitere Angaben wurden zunächst nicht gemacht. Auf der Internetseite der Bundeszentrale war der Wahl-O-Mat für die Europawahl wieder freigeschaltet.
Beide Seiten hatten zuvor über einen Vergleich verhandelt, über dessen Inhalt die Bundeszentrale zunächst keine Angaben machte.
Anzeigemechanismus der Auswertung nicht verfassungskonform
Damit muss das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster nicht mehr über eine Beschwerde der Bundeszentrale gegen den vom Verwaltungsgericht Köln verfügten Stopp des Wahl-O-Mat entscheiden. Eine Entscheidung der Münsteraner Richter über die Beschwerde war ursprünglich für den Donnerstag erwartet worden.
Die Bundeszentrale hatte den Wahl-O-Mat am Montag abgeschaltet, nachdem das Kölner Verwaltungsgericht den Weiterbetrieb untersagt hatte. Konkret beanstandeten die Richter den Anzeigemechanismus der Auswertung.
Es sei eine faktische Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien, dass Nutzer ihre politischen Ansichten mit den Positionen von lediglich bis zu acht Parteien abgleichen könnten. Der Mechanismus verletze das Recht auf Chancengleichheit.
Bundeszentrale hebt Beschränkung auf acht Parteien auf
Bei künftigen Wahlen werde die Auswertungsseite des Wahl-O-Mat dann ohne eine Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien auskommen.
Die Nutzer könnten dann selbst entscheiden, mit welchen und mit wie vielen Parteien sie ihre Voten vergleichen wollen. Die Möglichkeit, alle Parteien gleichzeitig über eine einzige Schaltfläche auszuwählen, werde als neue Funktionalität gut sichtbar sein, heißt es in einer Mitteilung der Bundeszentrale zur geplanten Neuerung.
„Uns ist es wichtig, dass auch der weiterentwickelte Wahl-O-Mat als eine überparteiliche Wahlinformation und keinesfalls als Wahlempfehlung wahrgenommen wird. Aus unserer Sicht ist und war der Wahl-O-Mat auch in seiner bisherigen Form verfassungskonform. Aber der geschlossene Vergleich dient gerade dazu, eine rechtliche Entscheidung in dieser Frage entbehrlich zu machen“, erklärte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, in der Mitteilung.
„Volt Deutschland“ erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei.
„Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will.“ Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.