EU-Parlament will Bargeld-Obergrenze auf 7.000 Euro senken
Das Europäische Parlament will die in Deutschland umstrittene Obergrenze für Bargeldtransaktionen weiter senken. Laut eines Berichts der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wird der zuständige Wirtschaftsausschuss des Parlaments am Dienstag für eine künftige Obergrenze von 7.000 Euro stimmen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag für eine Novelle der EU-Gesetze gegen Geldwäsche eine Obergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Obergrenze gebilligt, wobei sich die Bundesregierung aufgrund der Uneinigkeit der Ampel-Koalition enthalten musste. Finanzminister Christian Lindner (FDP) ist ganz gegen eine Obergrenze, die mit zuständige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür.
Bisher ist die Frage in der EU nicht einheitlich geregelt. In 18 von 27 Mitgliedstaaten besteht eine Obergrenze mit unterschiedlichen Maximalbeträgen zwischen 500 Euro in Griechenland (seit dem Bankencrash 2015) und 15.000 Euro in Kroatien.
Einen Beweis, dass Bargeldobergrenzen Geldwäsche bekämpfen, gibt es laut der Deutschen Bundesbank nicht. „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“
Das zeigten auch Erfahrungen in Ländern, in denen Zahlungen mit Scheinen und Münzen bereits auf bestimmte Summen begrenzt seien. „Ich halte eine Barzahlungsobergrenze daher für verfehlt“, sagte Johannes Beermann, als er noch im Vorstand der Deutschen Bundesbank war. Ende 2022 lief sein Vertrag aus.
Eine neue EU-Behörde: Frankfurt oder Wien, Madrid, Vilnius?
Ein weiterer zentraler Punkt des Kommissionsvorschlags, die Einrichtung einer neuen EU-Behörde, die sich ausschließlich dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung widmet, ist nicht mehr umstritten. Unverändert offen ist aber, wo die Behörde angesiedelt werden soll.
Die Parlamentarier werden lediglich einen Kriterienkatalog verabschieden, an dem sich später die Standortentscheidung ausrichten soll. Zu ihnen gehören übliche Kriterien wie die Verfügbarkeit qualifizierten Personals für die Behörde sowie gute medizinische Versorgung, Schulen und Verkehrsverbindungen.
In dem Parlamentsentwurf heißt es darüber hinaus aber auch, der Katalog müsse eine „ausgeglichene geografische Verteilung von EU-Institutionen und -Agenturen“ sicherstellen. Das dürfte die Chancen von Frankfurt, das sich als Behördensitz beworben hat, nicht erhöhen. Die Stadt am Main ist bereits Sitz der Europäischen Zentralbank und der Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa.
Damit – und generell als Bankenstadt – verfügt die Stadt am Main zwar potenziell über überdurchschnittlich viel Personal für eine Anti-Geldwäsche-Behörde, je ernster aber das geografische Argument aber genommen wird, desto mehr steigen die Chancen ganz anderer Bewerber wie etwa Wien, Madrid oder Vilnius. (dts/red)
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