Esken gegen Asylverfahren außerhalb der EU
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat der von der Union geforderten Verlagerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der Europäischen Union eine klare Absage erteilt.
„Die zwangsweise Externalisierung von Asylverfahren verstößt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die im Übrigen als Reaktion auf die Massenvertreibungen durch die Nazis geschaffen wurde“, sagte Esken dpa. „Wir sind uns unserer Geschichte bewusst und deshalb bleibt die Genfer Flüchtlingskonvention unsere klare Wegmarke.“
Verlagerung von Asylverfahren
Die CDU plädiert im Entwurf für ihr neues Grundsatzprogramm für eine Verlagerung von Asylverfahren.
Nach ihren Plänen soll jeder, der in der EU Asyl beantragt, in einen sicheren Staat außerhalb der Europäischen Union überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Fällt es positiv aus, erhält der Antragsteller dort Schutz.
Das ostafrikanische Ruanda hat als erster Staat seine Kooperation für ein solches Modell angeboten. Die britische Regierung ist mit ihrem Plan, Asylverfahren dorthin auszulagern, allerdings im November vor dem obersten britischen Gericht gescheitert.
Esken: Ruanda-Modell nicht realisierbar
Esken zählte neben der Genfer Flüchtlingskonvention eine ganze Reihe weiterer Gründe auf, warum sie das sogenannte Ruanda-Modell nicht für realisierbar hält.
„Die Europäische Kommission hat die Pläne als nicht vereinbar mit dem EU-Recht verworfen, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die britischen Ruanda-Pläne gestoppt, der UNHCR hat jegliche Mitarbeit an Ruanda-Modellen abgelehnt.“
Appell von Dobrindt
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte die Ampel-Koalition erst vor wenigen Tagen aufgefordert, sich nicht gegen die Verlagerung von Asylverfahren zu sperren. Deutschland könne „ein Schutzversprechen abgeben, das auch in Ländern außerhalb Europas durch uns garantiert und erfüllt wird“, sagte er der dpa.
Dann werde niemand mehr bereit sein, 10.000 oder 20.000 Euro für eine Schleusung zu bezahlen – „mit dem Wissen, dass er nicht in den deutschen Sozialsystemen landet, sondern sich mit einem Schutzstatus außerhalb Europas wiederfinden wird“. (dpa/red)
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