Erneut schuldunfähig? Mutmaßlicher Täter in psychiatrischem Krankenhaus

Er tötete erst seinen 69-jährigen Vater, dann fuhr er vier Radfahrer an, wobei eine ältere Dame ihren schweren Verletzungen erlag. Gegen den Tatverdächtigen lief wohl 2020 bereits ein Verfahren, das damals wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurde.
Titelbild
Tödlicher Fahrrad-Unfall (Archivbild).Foto: Sebastian Iwersen/dpa
Epoch Times14. Juni 2022

Der 36-Jährige, der in Rheinland-Pfalz erst seinen Vater tötete und bei der anschließenden Flucht mit dem Auto in Baden-Württemberg vier Radfahrer anfuhr, ist in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ am Dienstag einen sogenannten Unterbringungsbefehl gegen den Mann, nachdem dieser aus einer Klinik entlassen worden war, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Mannheim mitteilten.

Der Tatverdächtige soll am Sonntag in Ellerstadt in Rheinland-Pfalz seinen 69-jährigen Vater getötet haben. Nach dem Ergebnis der Obduktion starb dieser durch inneres Verbluten nach Stichen in den Oberkörper, wie die Ermittler mitteilten.

Anschließend flüchtete der 36-Jährige mit dem Fahrzeug seiner Mutter vom Tatort und kollidierte im nicht weit entfernten Mannheim mit vier Radlern. Eine 71-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen. Zwei der drei verletzten anderen Radfahrer befanden sich den Angaben zufolge am Dienstag noch im Krankenhaus. Sie schwebten nach wie vor in Lebensgefahr. Ein Radler wurde bereits aus der Klinik entlassen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 36-Jährige die Radfahrer absichtlich anfuhr. Sie waren Zufallsopfer. Laut Staatsanwaltschaft befand sich der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand.

Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Totschlags sowie des dreifachen versuchten Mordes und eines vollendeten Mordes ermittelt. Zudem gaben die Ermittler bekannt, dass bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Jahr 2020 ein Verfahren gegen den Tatverdächtigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden war. (afp/mf)



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