Ermittlungen in fünf Bundesländern gegen Betreiber von Corona-Testzentren
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Die Polizei ermittelt in fünf Bundesländern gegen Betreiber von Corona-Testzentren wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs und ähnlicher Delikte. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online. Demnach laufen unter anderem mehrere Verfahren in Nordrhein-Westfalen.
Hinzu kommen jeweils eines in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt, außerdem wurde vor wenigen Tagen in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden ein nicht genehmigtes Testcenter geschlossen. In Hessen sind mehrere Fälle bekannt, in denen möglicherweise Kunden der Testcenter geprellt wurden.
Vor einigen Tagen hatten Medienberichte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum gegen einen großen Testcenter-Betreiber ausgelöst. Am Freitag wurden Geschäftsräume und Privaträume im Ruhrgebiet durchsucht. Vermutet wird, dass deutlich mehr Tests abgerechnet als tatsächlich durchgeführt wurden.
Testcenter-Betreiber erhalten pro Test einen Pauschalbetrag in Höhe von 18 Euro vom Bund. Die nun auf Anfrage des Portals an alle Landeskriminalämter bekannt werdenden Ermittlungen sind unabhängig von diesem Fall.
Bislang waren mangelnde staatliche Kontrollen der Testzentren und der Abrechnungen auffällig geworden. Experten bezeichneten das System als betrugsanfällig.
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Betrugsverdacht bei Corona-Testzentren: SPD attackiert Jens Spahn
Der Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Corona-Bürgertests schlägt immer höhere Wellen. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum nahm Ermittlungen auf.
Das bestätigte am Samstag ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Ermittelt werde gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens, das an mehreren Standorten Teststellen betreibe. Anlass der Ermittlungen waren demnach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ).
Wie die Staatsanwaltschaft in Bochum bestätigte, wurden im Ruhrgebiet bereits Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Dabei seien auch Unterlagen beschlagnahmt worden. Den Namen des verdächtigen Unternehmens wollte die Behörde nicht nennen.
Angesichts der möglichen Betrugsfälle nahm auch die politische Debatte Fahrt auf. Die SPD attackierte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Samstag: „Nach den Masken jetzt die Schnelltests. Das Managementversagen im Gesundheitsministerium hat inakzeptable Ausmaße angenommen.“ Spahn habe Warnungen und Hinweise von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für die Testbedingungen ignoriert. „Er trägt die Verantwortung für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler und muss die Selbstbedienung unverzüglich beenden.“
660 Millionen Euro überwiesen
Seit März sieht die Corona-Testverordnung der Bundesregierung Bürgertests vor. Im April hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erstmals die Kosten beim Bundesamt für Soziale Sicherung abgerechnet. Die Teststellen erhalten 18 Euro pro Test. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen.
Nach Recherchen von SZ, NDR und WDR lädt das System zum Abrechnungsbetrug ein, da eine Kontrolle fehle. Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass statt 70 wirklich genommener Proben fast 1000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster zutage gefördert. Der Bericht verweist auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten seitens der Behörden.
Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei erklärte am Samstag: „Es ist ein gutes Signal, dass die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des Betrugsverdachts an Corona-Teststellen Ermittlungen aufgenommen hat. Denn wenn solcher Abrechnungsbetrug tatsächlich vorläge, wären es am Ende die Steuerzahler, die geprellt würden. Es ist deshalb richtig, dass die Strafverfolgung hier genau hinsieht und konsequent verfolgt.“
Gewerbsmäßiger Betrug?
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am Samstag auf Anfrage: „Es bedarf genauer Kontrollen der Abrechnungen durch Corona-Teststellen, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gibt. Bei Betrugsverdacht bedarf es konsequenter strafrechtlicher Ermittlungen.“ Gewerbsmäßiger Betrug könne nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, sagte der dpa: „Kriminelle Energie kann man wohl nirgends ausschließen. Allerdings sind bei mir bislang noch keine belastbaren Zahlen aufgetaucht.“ Da die Zentren die Unterlagen aufbewahren müssten, gehe sie davon aus, dass die Länder zumindest stichprobenartig die Anzahl der abgerechneten Fälle und die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingegangenen Abrechnungsunterlagen überprüfen. „Sollten sich daraus Unregelmäßigkeiten ergeben, muss natürlich konkreten Fällen nachgegangen werden.“ (dpa/dts)
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