Ermittler: Dresden-Täter wurde zeitweise observiert – mehrfach Vorbestrafter durfte nicht abgeschoben werden

Polizei im Einsatz.
Foto: iStock
Der Mann, der für die tödliche Messerattacke in Dresden Anfang Oktober verantwortlich sein soll, ist im Oktober 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Der Syrer habe im Mai 2016 einen Asylantrag gestellt, teilten die Ermittler am Donnerstag mit. Sein Asylstatus sei allerdings aufgrund mehrerer Straftaten 2019 wieder aberkannt worden.
Behördenangaben zufolge erhielt er Ende November 2019 eine Ausweisungsverfügung der zuständigen Ausländerbehörde Dresden. Diese sei jedoch nicht vollziehbar gewesen, weil für sein Herkunftsland Syrien ein Abschiebeverbot gilt.
Der Ermittler bestätigten, dass der Mann, der mehrfach vorbestraft war, von den Sicherheitsbehörden „zeitweise observiert“ wurde. Trotz der Maßnahmen habe man die tödliche Messerattacke am 4. Oktober nicht verhindern können.
Nach Angaben der Ermittler wäre zwar eine 24-Stunden-Oberservation nach der letzten Haftentlassung des Mannes rechtlich möglich gewesen, dies sei aber nicht üblich. Der 20-Jährige sei sowohl vor als auch nach der Tat seinen Meldeauflagen nachgekommen, fügten die Ermittler hinzu. (dts)
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