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Erfolgreiche Klage von AfD und NPD: Verfassungsgericht Brandenburg kippt Paritätsgesetz

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Die Justitia (Symbolbild).

Foto: iStock

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Lesedauer: 1 Min.

Das brandenburgische Verfassungsgericht hat der Klage von AfD und NPD gegen das Paritätsgesetz in großen Teilen stattgegeben. Das geht aus dem am Freitag in Potsdam verkündeten Urteil hervor. Die Klage der beiden Parteien richtete sich gegen das Gesetz der früheren rot-roten Landesregierung, das vorschreibt, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen.
Das Paritätsgesetz war in Brandenburg im vergangenen Jahr beschlossen worden. Es trat seit 30. Juni 2020 in Kraft. Hintergrund ist eine gleichmäßige Geschlechterquote innerhalb des Landtages. Demnach sollten die Parteien abwechselnd Männer und Frauen auf ihren Wahllisten aufstellen. Wer sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen könne, dürfe sich aussuchen, ob er auf einem männlichen oder weiblichen Listenplatz antritt.
Kritik hatte das Gesetz bei der AfD ausgelöst. Es verstoße gegen das „Prinzip der Demokratie und der Freiheit der Parteien“. Sie bezeichnete die absolute Gleichstellung als Unfug, die nicht mit Gleichberechtigung verwechselt werden dürfe. Sowohl AfD als auch NPD hatten gegen das Gesetz geklagt. Nun gab ihnen das Gericht Recht.
Brandenburg hatte das Gesetz als erstes Bundesland eingeführt. Thüringen zog nach. Bereits im Juli setzt das dortige Gericht dem thüringischen Gesetz ein Ende. (afp/sua)

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