Entscheidung im Streit um Bundeswehr-Gewehr G36 erwartet

Der Vorsitzende Richter Ralph Volckmann hatte in einer Verhandlung im Juni die Bundeswehr kritisiert. Als sich mit Auslandseinsätzen mit extremen Temperaturschwankungen die Anforderung an das G36 wohl erweitert habe, hätten die Streitkräfte es versäumt, dies bei weiteren Bestellungen des G36 bei Heckler & Koch zu melden.
Titelbild
Bundeswehrsoldat mit dem Sturmgewehr G36: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte entschieden, 167 000 Sturmgewehre auszumustern.Foto: Maurizio Gambarini/Archiv/dpa
Epoch Times2. September 2016
Im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 wird heute eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz erwartet. Dabei droht Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Schlappe.

In dem Prozess geht es um eine Klage des Waffenherstellers Heckler & Koch. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz fordert Schadenersatz von dem Unternehmen und begründet dies mit einer ungenügenden Treffsicherheit des G36. Von der Leyen hatte entschieden, von 2019 an 167 000 Sturmgewehre auszumustern.

In dem Koblenzer Zivilprozess wehrt sich Heckler & Koch gegen die Gewährleistungsforderungen der Bundeswehr. Gemessen an den vertraglichen Anforderungen gebe es keine Mängel.

Der Vorsitzende Richter Ralph Volckmann hatte in einer Verhandlung im Juni die Bundeswehr kritisiert. Als sich mit Auslandseinsätzen mit extremen Temperaturschwankungen die Anforderung an das G36 wohl erweitert habe, hätten die Streitkräfte es versäumt, dies bei weiteren Bestellungen des G36 bei Heckler & Koch zu melden. Folgeverträge seien wie immer abgeschlossen worden.

(dpa)

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