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E-Roller dürfen nur auf Radwegen und Straßen fahren, Gehwege bleiben tabu

Ab Mitte Juni dürfen E-Roller auf Radwegen und Straßen fahren, Gehwege und Fußgängerzonen bleiben tabu. Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

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In anderen europäischen Ländern - wie hier in Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen - sind «E-Scooter» bereits zugelassen.

Foto: Steffen Trumpf/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Die Mehrheit der Bundesbürger rechnet mit mehr Unfällen im Straßenverkehr durch die Zulassung von E-Scootern. In einer Umfrage des Instituts YouGov vom Samstag gaben 58 Prozent der Befragten an, sie rechneten mit mehr Unfällen. 30 Prozent gaben an, es werde genauso viele Unfälle geben wie vorher. Drei Prozent rechneten mit weniger Unfällen.
Die elektrischen Roller dürfen ab Mitte Juni auf deutschen Radwegen und Straßen fahren. Das Kabinett hatte am Mittwoch endgültig die dafür nötige Verordnung beschlossen, die am 15. Juni in Kraft treten soll.
Anders als ursprünglich vorgesehen sollen die E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren dürfen, außerdem gilt ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung.
YouGov befragte vom 17. bis zum 21. Mai insgesamt 2000 Menschen. (afp)

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