E-Patientenakte: Praxen müssen bis 1. Juli 2021 notwendige Technik haben

Die allen Versicherten ab 1. Januar 2021 freiwillig zustehende elektronische Patientenakte (ePA) soll zunächst mit einer Testphase starten.
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Arzttisch. Symbolbild.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times6. Dezember 2020

Als bislang größtes IT-Projekt im deutschen Gesundheitswesen mit der Vernetzung von 200.000 Leistungserbringern und potenziell 73 Millionen Versicherten sei die Einführung „ein herausfordernder Gesamtprozess für alle Beteiligten“, antwortete das Bundesgesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Daher sei ein Stufenprozess vorgesehen.

Praxen müssen bis 1. Juli 2021 notwendige Technik haben

E-Akten der Krankenkassen sollen Versicherten zum 1. Januar 2021 zum Download zur Verfügung stehen, wie das Ministerium erläuterte. Dies sei die Grundlage, um persönliche Gesundheitsinformationen einstellen und verwalten zu können. Zugleich solle damit eine „umfangreiche Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern“ beginnen. Ziel sei, dass sich schon währenddessen mehr Einrichtungen beteiligen.

Nach der Testphase und einer finalen Zulassung solle dann die flächendeckende Vernetzung beginnen. Wie gesetzlich festgelegt, müssten Praxen dafür bis zum 1. Juli 2021 über die für den Zugriff auf die ePA nötigen Komponenten und Dienste verfügen.

Nach jahrelangem Gezerre soll die E-Akte nach Plänen von Minister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung deutlich voranbringen. Sie soll – als freiwilliges Angebot – als App zu haben sein und schrittweise mehr Funktionen bekommen.

Arztbefunde, Röntgenbilder, Impfausweis, Mutterpass und Co digital abrufbar

Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital abrufbar sein. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird. Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf – im ersten Jahr allerdings noch nicht in verfeinerter Form.

Erst ab 1. Januar 2022 soll für jedes Dokument einzeln festzulegen sein, welcher Arzt es sehen kann. Erst dann kann der Betroffene entscheiden, ob der Zahlarzt auch auf Informationen über eine psychische Erkrankung oder andere Handicaps Zugriff hat.

Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die E-Akte nicht gleich perfekt sein würde, sei lange bekannt. Aber dass wesentliche Funktionen nicht schon zum Start verfügbar seien, sei „schon ein starkes Stück“.

Ohne baldige technische Updates für Praxen gebe es für Ärzte keine Möglichkeit, Daten einzustellen. „Damit bleibt der Mehrwert der Akte zu Beginn doch recht überschaubar, für Versicherte wird die ePA monatelang nicht mehr sein als eine persönliche Cloud.“

Gesundheitsministerium weist Bedenken zurück

Zusätzlich drohe durch Streit beim Datenschutz große Verunsicherung, warnte Klein-Schmeink. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beanstandet die „abgespeckten“ Zugriffsmöglichkeiten zum Start und hat Warnungen und Anweisungen an 65 Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten angekündigt, über die er die Aufsicht hat. Das Gesundheitsministerium weist die Bedenken zurück.

Klein-Schmeink sagte, es sei klar, dass bei einem umfangreichen Digitalprojekt nicht alles nach Plan laufen könne. „Darüber sollte aber transparent und ehrlich gesprochen werden, um keine falsche Erwartungshaltung aufzubauen. Ansonsten steht zu befürchten, dass Versicherte die ePA ausprobieren, keinen Nutzen für sich erkennen und die Akte dann links liegen lassen.“ Dabei habe sie das Potenzial, einen echten Mehrwert für Patientinnen und Patienten zu bringen. (dpa)



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