Europawahl: Dürfen Betreute mitmachen? Entscheidung fällt heute

Young Man in a Taxi.
Ab Juli dürfen sich Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung in allen Angelegenheiten an Wahlen beteiligen. Die Verfassungsrichter hatten bereits im Januar die entsprechenden Regelungen zum Wahlausschluss von betreuten Behinderten im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Einantrag
Allerdings noch nicht für die Europawahl am 26. Mai, weswegen die Opposition mit einem Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gezogen ist. Über diesen wird am Montag (14.00 Uhr) mündlich verhandelt. Eine Entscheidung will der 2. Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle direkt im Anschluss verkünden.
In Deutschland leben viele Menschen, um die sich Betreuer kümmern, etwa weil sie krank oder verwirrt sind. Für gut 82 000 von ihnen haben Gerichte eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt. Um diese Gruppe geht es.
Grüne, Linke und FDP sind dafür
Grüne, Linke und FDP wollen trotz der kurzen Zeit bis zur Europawahl am 26. Mai erreichen, dass die Betreuten daran teilnehmen können. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war Sonntag (14. April). Die Fraktionen von Union und SPD hatten bei ihrer Entscheidung im März im Bundestag argumentiert, eine Änderung des Gesetzes so kurz vor der Wahl würde in die Vorbereitungen eingreifen.
Aus Sicht der Opposition wäre die Aufnahme der betroffenen Personen in das Wählerverzeichnis noch möglich gewesen. Die Aufstellung der Kandidatenlisten sei kein Hindernis, da es zunächst nicht um das passive Wahlrecht gehe.
Diskriminierend
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hatte die Entscheidung des Bundestags als diskriminierend und nicht verfassungsgemäß kritisiert. Den Antrag der Opposition, die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sofort aufzuheben, hatte der Bundestag zuvor abgelehnt.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck nannte den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen von der Europawahl eine Schande für die Demokratie. „Die Einstweilige Anordnung ist der letzte Schritt, diesen Grundrechtsbruch noch zu verhindern.“
Sozialverband fordert schnelle Entscheidung
Nach dem Eilantrag der Opposition, Behinderten in Vollbetreuung die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen, hat der Sozialverband VdK das Bundesverfassungsgericht zu einer schnellen Entscheidung aufgefordert. „Was mich an der Sache so wahnsinnig ärgert ist, dass wir diese Sache schon seit Jahren fordern“, sagte die VdK-Vorsitzende Verena Bentele am Montag im Bayerischen Rundfunk.
Bentele verwies darauf, dass sie ein entsprechendes Vorgehen schon 2013 in ihrer Funktion als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung gefordert habe. Aber der Bundestag habe mit einer Entscheidung auf das Verfassungsgericht in Karlsruhe gewartet und lange „nichts gemacht“.
Auch geistig Behinderte können wählen
Im Hinblick auf geistig behinderte Menschen sagte Bentele, auch diese seien oft durchaus in der Lage, zu wählen. Bentele verwies vor der Entscheidung des Karlsruher Gerichts auf die UN-Behindertenkonvention. Auch dort sei festgelegt, dass alle Menschen das Recht und die Möglichkeit haben müssen, an Wahlen teilzunehmen. (dpa)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.