Drahtzieher von Ibiza-Video scheitert mit Eilantrag gegen Auslieferung an Österreich
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des mutmaßlichen Drahtziehers des Ibiza-Videos gegen eine Auslieferung nach Österreich abgelehnt. Er habe nicht dargelegt, dass er in Österreich politisch verfolgt werde und ihn dort kein faires Verfahren erwarte, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit.
Das Berliner Kammergericht hatte bereits am 22. Februar die Auslieferung von Julian H. wegen des Verdachts auf Erpressung im Zusammenhang mit dem Video und möglicher Drogenstraftaten zugestimmt. (Az. 2 BvR 337/21). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sei „unanfechtbar“, hieß es nun. Mehrere Polizeibehörden in Deutschland unterstützten die österreichische Justiz bei der Aufklärung der Hintergründe um das sogenannte „Ibiza-Video“, das im Mai 2019 zum Sturz der Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ führte.
Ermittelt wird dabei gegen den Mann, der das Video gedreht und unter anderem Heinz-Christian Strache, damals Vizekanzler in der Bundesregierung Kurz, in eine Falle gelockt hatte. Auf dem „Ibiza-Video“ ist zu sehen, wie Strache und Johann Gudenus, bis dahin Nationalratsabgeordneter und geschäftsführender FPÖ-Klubobmann, in einer Finca einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte Angebote unterbreiteten, die den Eindruck der Korrumpierbarkeit erweckten.
Der Mann, der das Video gedreht haben soll, hatte später seinen Wohnsitz nach Berlin verlagert. Ihm soll anfangs Missbrauch von Tonaufnahmen und Urkundenfälschung vorgeworfen worden sein, später das „Verbrechen der Erpressung“ und das „Verbrechen des Suchtgifthandels“, wie es in Medienberichten hieß. Seine Verteidiger bestreiten die Vorwürfe.
Die sogenannte Ibiza-Affäre hatte im Mai 2019 ein politisches Erdbeben in Österreich ausgelöst, zum Bruch der Regierungskoalition und zu vorgezogenen Neuwahlen geführt. Hintergrund war ein heimlich auf Ibiza gedrehtes Enthüllungsvideo, das zeigt, wie der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte im Gegenzug für Wahlkampfhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellt.
H. soll an der Herstellung des Videos beteiligt gewesen sein. Nach der Veröffentlichung tauchte er ab. Im Dezember 2020 wurde er in Berlin festgenommen. Das Berliner Kammergericht hielt eine Beteiligung an dem Video nicht für strafbar. Julian H. soll aber Strache mit dem Video erpresst und außerdem mit Kokain gehandelt haben.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag zwar den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auslieferung nach Österreich ab. Eine Verfassungsbeschwerde ist aber nach Angaben eines Sprechers in Karlsruhe noch anhängig. (afp/dts)
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