„Diese Klage kann die Welt verändern“: AfD klagt gegen Merkels Flüchtlingspolitik vor Verfassungsgericht + Video
Die AfD-Bundestagsfraktion will durch eine Organstreitklage vor dem Bundesverfassungsgericht die Unrechtmäßigkeit der deutschen Asylpolitik durch die Bundesregierung feststellen lassen.
„Wir meinen, dass die Bundesregierung sich hier über ihre Rechte als Verfassungsorgan gegenüber dem Bundestag hinweggesetzt hat. Es gibt zwar die Möglichkeit nach Artikel, nach Paragraf 18 Absatz 4 das Grundprinzip der Grenzsicherung bedingt, ganz eingeschränkt, kurzzeitig auszusetzen, wovon die Bundesregierung offenbar im September 2015 Gebrauch gemacht hat. Das berechtigt allerdings die Bundesregierung nicht, als Exekutive die Grundlagen des deutschen Staates infrage zu stellen durch eine massenhafte millionenfache Zuwanderung mit Milliarden, zig Millarden Kosten also das gesamt Gesellschaftsystem ändern zu wollen oder zumindest fahrlässig in Kauf zu nehmen, dass es sich ändert“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses der deutschen Bundestages, Stephan Brandner (AfD), am Freitag in Berlin.
Er sagte auch: „Diese Klage kann die Welt verändern. Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist.“ Merkel müsse dann in „Nullkommanichts“ weg. Ob es zur Verhandlung kommt, ist noch offen.
Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, es gebe keine diktatorische Kanzlerin, auch sie habe sich an Recht und Gesetz zu halten.
Der Bundestag wurde nicht hinreichend beteiligt worden ist an den politischen Grundentscheidungen über die laufende Einwanderung in die Bundesrepublik.
Die AfD hat die Klage bereits im April in Karlsruhe eingereicht.
„Sie wissen selber, dass der Herr Seehofer im November 2000 und im Februar 2016 von der Herrschaft des Unrechts in Deutschland gesprochen hat. Wir setzen also im Prinzip das um, was Herr Seehofer mehrfach angekündigt aber nicht umgesetzt hat. Aber das kennt man ja von Herrn Seehofer.“
Seehofer war in 2016 bayerischer Ministerpräsident und ist seit März 2018 Bundesinnenminnister.
(reuters/dpa/so/er)
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