Die Rentenkasse: Ein Schattenhaushalt, aus dem sich der Staat bedient, wenn er die Steuern nicht erhöhen will oder kann
Das derzeitige Rentensystem steuerte aus Sicht des Deutschen Familienverbandes bereits im Januar 2017 auf eine Katastrophe zu, die Rentenkasse leert sich langsam. Derzeit belohnt das System Erwerbstätigkeit und bestraft Kindererziehung, erklärt Verbandschef Klaus Zeh.
Familien mit Kindern „machen den Generationenvertrag überhaupt erst möglich. Was Deutschland dringend braucht, ist deshalb ein nachhaltiges und familiengerechtes Rentensystem“, so Zeh.
Er fordert eine Rentenreform, „die das System auf stabile Beine stellt“. Kinderlose profitieren von ihrem lückenlosen Einkommen und den zu erwartenden hohen Rentenbeiträgen. Doch: „An den Kosten des Generationenvertrages beteiligen sie sich nicht. Das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern schmerzhaft ungerecht“, kritisierte er.
Seit mittlerweile 25 Jahren soll die Bundesregierung nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts die Benachteiligung von Familien beseitigen, sagte Zeh. „Doch die Bundesregierung ignorierte die obersten Richter weitgehend. Die Folge: Viele Familien sind von Armut bedroht.“
Der selbstverständliche Griff in die Rentenkasse: „Versicherungsfremde Leistungen“
Das eigentliche Problem der Rentenkasse sind die versicherungsfremden Leistungen (VFL), die daraus immer wieder entnommen werden.
Im Jahr 2015 betrugen die Rentenausgaben insgesamt ca. 236,2 Milliarden Euro, die versicherungsfremden Leistungen davon 81,3 Mrd Euro. Zum Ausgleich zahlte der Staat einen Bundeszuschuss von 62,4 Mrd. Euro (Quelle: adg-ev.de). Wer bezahlt die restlichen 18,9 Mrd. Euro?
Aus gesellschaftlicher Sicht haben alle diese Ausgaben ihre Berechtigung und Bedeutung. Was zu hinterfragen wäre ist, dass der Gesetzgeber dazu die Rentenkasse benutzt – und die damit verbunden Ausgaben nicht vollständig erstattet. Übernimmt der Steuerhaushalt regulär die Bezahlung der versicherungsfremden Leistungen, dann könnten die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung um mehr als acht Prozentpunkte sinken.
Es gibt viele solcher versicherungsfremden Leistungen, die die Rentenkasse bezahlt. Einen kurzen Überblick bietet die pdf: „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ vom Oktober 2016.
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Versicherungsfremde Leistungen wurden erstmals 1957 erhoben. Seither sind die Zahlungen des Bundes stets zu gering, um die Gelder solide auszugleichen: „Seit 1957 wurden von den Bundesregierungen insgesamt rund 700 Mrd. Euro auf diese Weise zweckentfremdet“, schreibt die Aktion Demokratische Gemeinschaft im März 2015.
So entstand ein Schattenhaushalt. Dieser finanziert sich nur aus Beiträgen derjenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt, beteiligen sich Politiker, Selbständige und Beamte nicht. Auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird auf diese Art und Weise zugegriffen.
„Nach Aussage vieler Experten wäre die Finanzierung selbst höherer Renten gesichert, wenn keine Beiträge für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet verwendet, sondern aus Steuermitteln aufgebracht würden“, schreibt die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V..
Und weiter: „Bis heute werden der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vom Gesetzgeber gesamtgesellschaftliche Aufgaben übertragen, ohne die dafür anfallenden Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Nicht umsonst weigern sich die Verantwortlichen, die Höhe dieser versicherungsfremden Leistungen offenzulegen. In keinem Jahr seit 1957 hat der sogenannte Bundeszuschuss ausgereicht, diese versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren. “
Anders gesagt: „Arbeitnehmer und Rentner müssen mit ihren Beiträgen Jahr für Jahr den Bundeshaushalt subventionieren; nicht umgekehrt; wovon diejenigen profitieren, die keine Beiträge zahlen müssen. Vor allem Politiker, höhere Beamte und Richter. Deshalb ist es auch so schwierig, hier eine Änderung zu erreichen“
Beispiel: Kindererziehungszeiten finanzieren für Frauen, die nie in die Rentenkasse einzahlten
Ein Beispiel: Kindererziehungszeiten, die bei der Rente berücksichtigt werden, sind per se versicherungsfremde Leistungen, die der Staat zahlt, weil er das aus verschiedenen Gründen für wichtig hält.
Dies sollte dann aus Steuermitteln getragen werden und nicht von denen bezahlt werden, die auf eine Rente sparen. Denn darüber werden auch Erziehungszeiten an Frauen bezahlt, die nie in die Rentenkasse einzahlten.
Das Problem der „versicherungsfremden Leistungen“ besteht auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Vor wenigen Tagen erklärte ein Soziologie-Professor mit streitbaren Worten, wie „Merkels Migrationsputsch“ die gesetzliche KV zur Explosion bringen könnte. Hier finde ein „staatskapitalistisches Hütchenspiel“ statt.
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