Deutscher „Global Magnitsky Act“: Petition erreicht Quorum für öffentliche Anhörung
Auf dem mit Abstand erfolgreichsten Internetangebot des Deutschen Bundestages – dem Petitionsportal des Petitions-Ausschusses des Bundestages – starten laufend neue Petitionen, allein 2018 gab es 13.189 Eingaben.
Doch nur wenige schaffen es über das nötige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen zu kommen, die notwendig sind, damit es zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss kommt. Zwei Petitionen gelang dies in den vergangenen Tagen deutlich – wobei auffiel, das beide sich unter anderem auf Menschenrechtsverbrechen in China beziehungsweise Hongkong bezogen.
Dabei richtet sich die Petition Nr. 99914 mit dem Titel: „Einführung eines Gesetzes zur Anwendung des Global Magnitsky Act in Deutschland als Reaktion auf brutale Menschenrechtsverletzungen in China“, nicht nur gegen Menschenrechtsverbrecher aus China, sondern generell aus dem Ausland.
Diese Petition erreichte am 30. Dezember Online schon 62.893 Mitzeichnungen. Hinzu kommen später noch die von der Hand geführten Unterschriftenlisten, die noch nicht eingerechnet sind.
Damit rückt eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu diesem Petitions-Thema näher und könnte möglicherweise schon am 27. Januar 2020 um 12.00 Uhr – dem Tag der ersten öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses im neuen Jahr – stattfinden.
Menschenrechtsverbrechern kann Einreise verweigert werden
Die Petition Nr. 99914 bezieht sich auf die Forderung nach einem Gesetz in Anlehnung an das im Jahr 2016 in den USA eingeführte Gesetz namens „Global Magnitsky Act“.
Mit diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die weltweit schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. So kann ihnen beispielsweise die Einreise in die USA verweigert und ihr Vermögen beschlagnahmt werden. Ähnliche Gesetze gibt es auch in Kanada, Großbritannien, Estland, Litauen und Lettland.
Das Europäische Parlament hat im März 2019 eine Resolution verabschiedet, welche die EU und deren Mitgliedstaaten auffordert, ähnliche Gesetze wie den Magnitsky Act zu erlassen. Deutschland setzte diese bisher nicht um.
Mit dem „Global Magnitsky Act“ für Deutschland soll nun per Gesetz in Deutschland ein Einreiseverbot für jene brutalen Menschenrechtsverletzer aus China, aber auch aus allen anderen Ländern, verabschiedet werden.
„Möge der Deutsche Bundestag den Global Magnitsky Act (…) ratifizieren und umsetzen“
In der heute ablaufenden Petition zu einem deutschen „Global Magnitsky Act“ heißt es:
„Möge der Deutsche Bundestag den Global Magnitsky Act wie bereits 2016 in den USA durchgeführt, ratifizieren und umsetzen.“
Und weiter:
Eine Resolution für ein vergleichbares Gesetz wurde vom Europäischen Parlament im März 2019 beschlossen. Das Vermögen von Menschenrechtsverletzern wird mit dem Global Magnitsky Act eingefroren und die Einreise nach Deutschland untersagt. Das betrifft Täter weltweit, vor allem auch jene der KP Chinas.“
Nur noch heute kann jeder – unabhängig von seinem Herkunftsland – die Online-Petition unterschreiben. Hierzu benötigt man lediglich eine Registrierung auf dem Petitions-Portal des Petitionsausschusses.
Ein konkretes Beispiel: Qigong
„Stellen Sie sich vor, sie haben eine Yoga-, TaiChi-, oder Qigong-Schule entdeckt, die Sie sehr gerne ausüben und Ihnen viele Vorteile bringt“, schreibt faluninfo.de. „Doch plötzlich sagt Ihre Regierung, dass das Praktizieren Ihrer Schule verboten ist und sogar verfolgt wird. Jedoch wollen Sie die vielen Vorteile dieser Praktik natürlich nicht verlieren.“
Dieser Situation sind Millionen Falun-Dafa-Praktizierende in China ausgesetzt. Nur weil sie Qigong-Übungen praktizieren und nach Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht leben, werden sie seit 1999 von der Kommunistischen Partei in großem Umfang inhaftiert, gefoltert, zu Sklavenarbeit verurteilt und sogar ihrer Organe beraubt. Etliche verstarben bereits. Weitere Informationen unter www.faluninfo.de.
Neben mehreren anderen Minderheiten (Christen, Tibeter, Uiguren, Hong Kong etc.) ist Falun Dafa die größte verfolgte Gruppe mit dutzenden Millionen Praktizierenden allein in China.
Hintergrund zur „Global Magnitsky Act“-Petition
Der Name des „Global Magnitsky Act“ beruht auf folgendem Vorfall:
Im Jahr 2009 starb Sergei Magnitsky, ein russischer Steuerberater, in einem Moskauer Gefängnis, nachdem er einen 230 Millionen Dollar schweren Betrug durch russische Steuerbeamte untersucht hatte. Er wurde beschuldigt, den Betrug selbst begangen zu haben und aufgrund dessen im Jahr 2008 inhaftiert. Im Gefängnis erkrankte er schwer und bekam monatelang keine ärztliche Behandlung. Nach fast einem Jahr Haft wurde er auch geschlagen, bis er daran starb.
Zum Tod von Magnitsky – Beteiligten wurden Konten gesperrt und die Einreise verweigert
Nachdem bereits im Jahre 2011 das US-Außenministerium russischen Amtsträgern im Zusammenhang mit dem Fall von Sergei Magnitsky die Einreiseerlaubnis in die USA entzogen hatte und ihr Vermögen und ihre Konten in den USA gesperrt hatte, erließ im Dezember 2012 der Kongress der Vereinigten Staaten den Magnitsky Act („Russia and Moldova Jackson-Vanik repeal and Sergei Magnitsky rule of law accountability act of 2012“).
Als nächster Schritt wurde im Dezember 2016 der Global Magnitsky Act (GMA) in den USA verabschiedet. Das Vermögen von Menschenrechtsverletzern aus aller Welt kann nun mit dem Global Magnitsky Act eingefroren und die Einreise untersagt werden. Mehrere Länder folgten dem Beispiel der USA und führten ähnliche Gesetze ein. In Deutschland gibt es solch ein Gesetz bisher nicht. (ks/er)
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