Deutsche Gerichte mit Abstandsregeln: Sitzungsbetrieb wird wieder aufgenommen
Die deutschen Gerichte weiten ihren Sitzungsbetrieb in der Corona-Krise wieder aus. „In den vergangenen Wochen musste die Justiz sich im Notbetrieb auf wichtige Strafprozesse, dringende Haftsachen und Fälle von Eilrechtsschutz beschränken“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben).
„Jetzt fahren viele Gerichte den Sitzungsbetrieb mit strikten Abstands- und Hygieneregeln sowie mit Schutzausstattung wie etwa Gesichtsmasken schrittweise wieder hoch“, fügte Rebehn hinzu. Der Publikumsverkehr bleibe dabei vorerst noch reduziert. „Teilweise planen die Gerichte mit verlängerten Öffnungszeiten, um bei Bedarf auch am Abend oder an Samstagen verhandeln zu können.“
Nach Richterbund-Angaben haben erste Gerichte in Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein ihren Betrieb bereits ausgeweitet.
In Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kehre die Justiz an diesem Montag schrittweise zum öffentlichen Dienstbetrieb zurück.
In Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen soll am 4. Mai unter strengen Infektionsschutz-Auflagen ein normalisierter Gerichtsbetrieb beginnen.
Wegen der Corona-Pandemie hatten die Gerichte in Deutschland ihren Betrieb deutlich reduziert. Zur Entlastung der Justiz wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die längere Pausen bei Strafprozessen ermöglicht. (afp)
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