„Demokratiefördergesetz“ – Dauerhafte Finanzierung privater politischer Interessengruppen in Vorbereitung
Nach Bundesjugendministerin Franziska Giffey (SPD) setzt sich nun auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für ein „Demokratiefördergesetz“ ein – gegen das sich bislang sowohl die Unionsfraktion als auch Seehofers Ministerium gesperrt haben. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Das neue Gesetz soll ermöglichen, dass private Initiativen gegen Extremismus und Antisemitismus künftig dauerhaft vom Bund gefördert werden können.
Seehofer hatte sich bei einem „Fachgespräch zur Stärkung der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus“, das Jugend- und Innenministerium Mitte Januar mit 16 Experten veranstaltet haben, zu dem Projekt bekannt. Nach übereinstimmenden Angaben von Teilnehmern der Ministeriumsveranstaltung bezeichnete Seehofer das Demokratiefördergesetz als „in diesen Zeiten notwendig“.
Seehofer spricht von „rechtsextremistischer Blutspur“
Seit der NSU hätte sich „eine rechtsextremistische Blutspur durch Deutschland gezogen“, man müsse deswegen auch „deutlich mehr Geld“ in die Prävention investieren, so der CSU-Politiker. Als Giffey die Idee eines Staatsvertrags als möglichen Kompromiss für die Union angesprochen habe, soll der Innenminister gar gefragt haben: „Bin ich jetzt hier der Einzige, der das Demokratiefördergesetz will oder wie?“ In Ministeriumskreisen wird bestätigt, dass Seehofer offen für die Idee sei. Es müsse aber noch geklärt werden, was genau in dem Gesetz steht.
Ist das Vorhaben, so wie es diskutiert wird, verfassungskonform?
Nach Gesetzeslage darf der Staat lediglich zeitlich befristete Fördermittel für private politische Interessengruppen bereitstellen, unabhängig davon, ob sie sich der Bekämpfung von Extremismus oder anderen demokratiefördernden Zielen verschrieben haben. Mit einem „Demokratiefördergesetz“ so wie es derzeit diskutiert wird, mit einem Fokus auf der Bekämpfung von „rechts“ würde der Staat bei seinen Förderungsmaßnahmen gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Solange eine „rechte“ Gruppierung nicht in den Bereich der Verfassungsfeindlichkeit fällt, kann sie bei ihren Initiativen sogar genauso förderungswürdig sein wie eine linke oder libertäre, wenn sie sich gegen Extremismus oder Demokratiefeindlichkeit positioniert. (dts)
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