Demokratie in Gefahr: Ein Interview mit Dirk Sattelmaier von „Anwälte für Aufklärung“
Am 5. Dezember fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein bahnbrechendes Urteil, das von der Initiative „Anwälte für Aufklärung“ als Gefahr für die Demokratie und für die Gewaltenteilung in Deutschland angesehen wird. Die Epoch Times sprach mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, der einen Protest der Anwälte vor dem Gericht mitorganisiert hatte.

RA Dirk Sattelmaier, Mitorganisator der Anwaltsdemo vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 19. Dezember.
Foto: Dirk Sattelmaier
Am Samstag, 19. Dezember, demonstriert die Initiative „Anwälte für Aufklärung“ (AFA) in Anwaltsrobe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit wollen die Juristen gegen das vom Gericht bestätigte Versammlungsverbot gegen die Querdenken-Demonstration in Bremen protestieren, vor allem aber für den „Erhalt des Versammlungsrechts in Deutschland“, wie es in einer offenen Einladung an alle Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte in Deutschland heißt.
Die Epoch Times sprach hierzu mit einem der Organisatoren, Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier.
„Brandgefährliches“ Urteil – Demokratie in Gefahr
Der Mitorganisator der Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht, RA Sattelmaier, erklärt im Interview, dass man die Aufrechterhaltung des Versammlungsrechts als unerlässlich für die Demokratie ansehe. Man sehe sogar noch „weitere Gefahren durch diese Entscheidung“ kommen. Die als ausreichend für ein Demonstrationsverbot erachtete Darlegung einer „abstrakten Gefährdungslage“ führe dazu,
„dass man möglicherweise noch ganz andere Sachen verbieten kann, unter dem bisherigen Infektionsgeschehen. Wir halten das für gefährlich“, so der Rechtsanwalt.
Sattelmaier verweist in diesem Zusammenhang auf immer mehr Einschränkungen der Grundrechte, und dass das Bundesverfassungsgericht die höchste Institution in Deutschland sei, um die Grundrechte vor Eingriffen des Staates zu schützen.
Es sei ein Teil der dritten Gewalt, die hier möglicherweise aufgeweicht werde, sodass die Gewaltenteilung in einigen Teilen möglicherweise nicht mehr gegeben sei: „Das ist brandgefährlich.“
Die „abstrakte Gefährdungslage“
Eine „abstrakte Gefährdungslage“ ergebe sich demnach aus der Situation, dass man nicht weiß, wie viele Demonstrationsteilnehmer asymptomatische und damit ansteckende Corona-Infizierte sein könnten. Der Rechtsanwalt gibt zu bedenken, dass all diese Personen, wenn sie nicht auf einer Demonstration wären, sich anderweitig in der Gesellschaft – innerhalb des Erlaubten – fortbewegen, das heißt Freunde träffen oder einkaufen gingen. Zudem würden Erkrankte ohnehin zu Hause bleiben und nicht auf eine Demo gehen.
Auch gebe es Studien, dass die Corona-Infektionen zum allergrößten Teil innerhalb von geschlossenen Räumen stattfänden, nicht im Freien. Die Gefährdungslage bei einer Demonstration unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Gesichtsmasken sei sehr gering.
„Es wird immer von einer relativ abstrakten Gefährdungslage ausgegangen.“
Das sei auch das Prinzip für alle anderen Maßnahmen im Lockdown, auch für massive Grundrechtseinschränkungen.
Gibt es noch juristische Mittel?
Im neuen Infektionsschutzgesetz wurden verschiedene Maßnahmen festgeschrieben. Doch welche Möglichkeiten hat der Bürger, sich gegen diese juristisch zu wehren?
Rechtsanwalt Sattelmaier meint, dass man vor allem vor dem Hintergrund einer Verhältnismäßigkeitsprüfung immer noch gegen Maßnahmen vorgehen könne. Die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen seien durch den Bundesgesetzgeber erlassen, aber die Verordnungen erfolgten durch die Landesregierungen.
Wohin führt der Weg?
Die Herkunft des Corona-Virus ist China, ein totalitäres Regime. Zur Eindämmung des Virus riegelte die Kommunistische Partei Chinas Großstädte und Wohngebiete ab, schweißte die Eingangstüren von Häuserblöcken und Wohnungen zu und die Menschen ein.
Vor diesem Hintergrund fragt Epoch Times Rechtsanwalt Sattelmaier, welches Gefühl er im Hinblick auf die Entwicklung seit März in Deutschland und im Vergleich mit China habe.
Vergleiche seien immer schwierig, man müsse sie aber heranholen, um zu fragen: „Was kann passieren?“, antwortet Sattelmaier. Das gelte für aktuelle Vergleiche, wie auch die mit vergangenen Epochen. „Die Geschichte soll uns ja auch was lehren.“
„Das Beispiel China zeigt sicherlich, dass im Extremfall gewisse Maßnahmen beziehungsweise gewisse Dinge passieren können, wenn man nicht aufpasst.“
Das sei auch der Grund, warum „Anwälte für Aufklärung“ die Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mache, erklärt Sattelmaier.
„Wir wollen unsere demokratische Grundordnung so behalten, wie sie war, wie sie auch über 70 Jahre lang gut funktioniert hat.“
Der Vertreter der Anwaltsinitiative erinnert daran, dass Grundrechte das A und O für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung sind. Die wollen wir nicht verlieren. „Grundrechte sind keine Selbstverständlichkeit in der Welt.“ (sm)
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