Datenschützer untersagt Facebook-Fanpage der Bundesregierung

Das Bundespresseamt hat die Facebook-Fanpage der Bundesregierung bisher nicht abgeschaltet, trotz langer Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Nun spitzt sich der Streit zu.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist das Bundespresseamt an, die Facebook-Fansite der Bundesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen vom Netz zu nehmen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist das Bundespresseamt an, die Facebook-Fansite der Bundesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen vom Netz zu nehmen.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times22. Februar 2023

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Das teilte die Datenschutzbehörde am Mittwoch in Berlin mit.

Ein entsprechendes Schreiben wurde zum Wochenbeginn versendet. Das Presseamt der Bundesregierung habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, die Abschaltung vorzunehmen.

Das BPA kann gegen die Anordnung allerdings klagen. Anders als bei Unternehmen sind die Datenschützer nach einer Anfechtungsklage einer Behörde nicht in der Lage, einen sofortigen Vollzug des Verbots anzuordnen. Daher könnte sich der Streit weiter in die Länge ziehen.

Mit der Anordnung eskaliert ein jahrelanger Streit zwischen Kelber und verschiedenen Behörden. Kelber vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Er verwies in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragte vertreten sind.

Behörden sollen sich „vorbildlich“ verhalten

„Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“, erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.

„Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

In der Auseinandersetzung, die seit 2019 geführt wird, hatte Facebook stets darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages mit dem Gesetz vereinbar sei.

Am Mittwoch erklärte eine Meta-Sprecherin, Social-Media-Plattformen und -Kanäle wie Facebook-Seiten ermöglichten es Unternehmen und Organisationen, darunter auch Ministerien und Behörden, mit Menschen zu kommunizieren. „Uns ist wichtig, dass diese Organisationen weiterhin soziale Medien im Einklang mit dem Gesetz nutzen können.“

Kelber erklärte, das Bundespresseamt müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis habe das Amt im Verfahren „nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen“ können.

Bundespresseamt: Wir prüfen

Eine Sprecherin des Bundespresseamtes erklärte, man werde den Bescheid eingehend und sorgfältig prüfen. „Auf Grundlage dieser Prüfung werden wir innerhalb der vom Bundesdatenschutzbeauftragten gesetzten Frist über die nächsten Schritte entscheiden.“ Der Facebook-Auftritt sei ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, an dem man zunächst bis zum Abschluss der genannten Prüfungen festhalten werde.

Die sozialen Medien ermöglichten einen unmittelbaren und schnellen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger, der gerade in Krisenzeiten besonders wichtig sei, sagte die Sprecherin weiter. Die Bundesregierung setze sich für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.

„In dem Verfahren (…) geht es um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht, die im Ergebnis jeden Betreiber einer Facebook-Seite in der EU betreffen können: nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Unternehmen.“ Das Bundespresseamt werde sich an diesem Klärungsprozess beteiligen. (dpa/red)



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