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Das neue Punktsystem für kriminelle Migranten. 70 Punkte bei Mord – bei 60 Punkten droht Abschiebung

Es ist offensichtlich, dass Deutschland Schwierigkeiten im Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen und Migranten hat. Insbesondere mit Intensivstraftätern. BKA-Chef Münch stellt nun ein Frühwarnsystems für straffällige Ausländer vor.

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German Police line - roadblock - crime scene

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Um Intensivstraftäter unter den Flüchtlingen und Migranten schneller zu erkennen und eine Abschiebung einzuleiten, will die Polizei ein Frühwarnsystem einführen.
Dazu wollen die Po­li­zei­be­hör­den der Län­der, die Bun­des­po­li­zei und das Bun­des­kri­mi­nal­amt Da­ten von ver­ur­teil­ten Straf­tä­tern und Tat­ver­däch­ti­gen zu­sam­men­fas­sen.
In man­chen Bun­des­län­dern werden be­reits In­ten­siv­tä­ter­da­tei­en bei den Polizeibehörden geführt. Allerdings ist es aktuell offenbar schwer einzelne Ver­däch­ti­ge aus ganz Deutsch­land her­aus­zufil­tern.
Ziel ist es, In­ten­siv­tä­ter zu er­ken­nen und, wenn mög­lich, au­ßer Lan­des zu brin­gen“, sagt BKA-Prä­si­dent Hol­ger Münch zum neuen Frühwarnsystem.
Dabei stellt das Frühwarnsystem eine Kar­tei dar, die ähnlich wie der Flensburger Punk­te­ka­ta­log für Ver­kehrs­sün­der­ funktioniert.
Je schwe­rer die Straftat, des­to mehr Punk­te wür­de ein kri­mi­nel­ler Zu­wan­de­rer sam­meln.
Wenn eine bestimmte Zahl von Punkten erreicht ist, sol­le er schließlich aus Deutsch­land aus­ge­wie­sen wer­den.
Das Projekt Frühwarnsystem, mit dem Arbeitstitel „Pro­zess­op­ti­mie­rung zur Aus­wei­sung aus­län­di­scher Straf­tä­ter“, will BKA-Chef Münch diese Woche auf der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Mag­de­burg vor­stel­len.
Der Entwurf sieht dabei vor, für De­lik­te, die kei­ne Frei­heits­stra­fe nach sich ziehen, wie beispielsweise ein­fa­cher Dieb­stahl, ei­nen Punkt zu registrieren.
Bei De­lik­ten, wo min­des­tens ei­n Jahr Frei­heits­stra­fe vorgesehen ist, gibt es 10 Punk­te. Bei Strafta­ten, wo eine le­bens­lan­ge Frei­heits­stra­fe vor­ge­se­hen ist, wie Mord, wer­den dann 70 Punk­te eingeschrieben. Ab 60 Punkten sollen die Straftäter Deutschland verlassen müssen.

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