Damokles-Schwert „Überbrückungshilfe“: Droht Touristikbranche der Todesstoß?

Für viele Firmen könnte die Überbrückungshilfe zur tödlichen Falle werden. Vor allem der Touristikbereich könnte „verheerend“ betroffen werden, erklärte ein Experte.
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Das Logo des Reiseunternehmens TUI neben einem Reisebüro: Die Touristikbranche gehört zu den am schwersten von der Pandemie getroffenen Wirtschaftszweigen.Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times15. Januar 2021

Die staatlichen Corona-Reglementierungen bringen viele Unternehmen an den Rand des Untergangs. Doch die zugesagten Hilfen erweisen sich laut dem Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, für viele Unternehmer als „leeres Versprechen“.

Zudem erhob FDP-Fraktionsvize Christian Dürr den Vorwurf, dass „im Nachhinein stillschweigend die Bedingungen für die Förderung“ geändert worden seien.

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, sagte dem „Handelsblatt“, dass der Vertrauensverlust immens sei, und Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sprach von einer Existenzbedrohung für „sehr viele unserer Betriebe“. Es würden dringend sofort Hilfen gebraucht, „weil sonst viele Betriebe den Lockdown nicht überleben werden“.

Steuerberater warnen vor Überbrückungshilfe

Die auf den Mittelstand spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft Ecovis riet Unternehmen in Deutschland dringend davon ab, einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Es gäbe zahlreiche Fußangeln und offene Fragen. Die Neufassung des Beihilferechts beinhalte Fallstricke, die nicht nur bürokratischen Aufwand und eine ungewisse Bearbeitungsdauer, sondern auch noch das Risiko beinhalteten, erhaltene Leistungen zurückbezahlen zu müssen. Man sieht eine „existenziell veränderte Sachlage“ bei der Überbrückungshilfe, die vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft nicht transparent kommuniziert wird.

Überbrückungshilfe für Touristikbranche „verheerend“

Jochen Balduf, Chef des Touristik-Beratungsunternehmens One World Consulting, analysierte gemeinsam mit Steuerberatern, Veranstaltern und Reisebüros die EU-Beihilferegelung zur Überbrückungshilfe (siehe FAQ 4.16, Dezember 2020) und untersuchte zahlreiche konkrete Fälle.

Balduf rechnet mit fatalen Auswirkungen auf sämtliche Unternehmen der Touristikbranche, nennt die Umsetzung in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier „verheerend“.

In einem Beitrag der Fachzeitschrift „Touristik Aktuell“ heißt es dazu, dass Unternehmer lediglich vom Umsatz unabhängige Fixkosten in der Überbrückungshilfe II geltend machen können, so Balduf. Weder „Provisionsrückzahlungen, Stornogebühren, gezahlte Leistungen wie Airline-Tickets noch entgangene Margen“ könnten angerechnet werden.

Der Unternehmensberater erinnert auch daran, dass nur ungedeckte Fixkosten angesetzt werden können: „Konkret bedeutet das, dass auch KfW-Kredite nicht anrechnungsfähig sind.“

Existenzbedrohende Rückzahlungen

Durch diese Beihilferegelung seien Reisebüros und Reiseveranstalter in ihrer Existenz bedroht. „Es gibt keinen, der von dieser Änderung nicht betroffen ist. Und es geht nicht um Peanuts.

Im härtesten Fall stehen Kürzungen von 200.000 Euro im Raum, die, wenn das Unternehmen die Überbrückungshilfe II bereits erhalten hat, Ende 2021 zurückgezahlt werden müssen“, warnt Balduf.

Gebe es keine Änderung, müsse er für viele seiner Mandanten statt Überbrückungshilfe II die Insolvenz beantragen.

An die Unternehmer selbst appellierte Balduf, die erhaltenen Gelder besser zurückzustellen und wachsam zu sein. (sm)



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