Correctiv bestätigt: „Ja, auch Infizierte, die gewaltsam sterben, werden in die RKI-Statistik aufgenommen“
Ein Hamburger Rechtsmediziner brachte es ans Licht: Infizierte Menschen sind nach seinen Untersuchungen nicht ausschließlich an COVID-19 gestorben.
Professor Dr. Klaus Püschel, Facharzt für Rechtsmedizin und Institutsdirektor am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, begann entgegen der Empfehlung des Robert Koch-Instituts damit, COVID-19-Todesopfer zu obduzieren. Sein Fazit: „Alle, die wir bisher untersucht haben, hatten Krebs, eine chronische Lungenerkrankung, waren starke Raucher oder schwer fettleibig, litten an Diabetes oder hatten eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.“ In gewisser Weise sei SARS-CoV-2 der letzte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Die Plattform „Correctiv“, die sich als erstes gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum bezeichnet, hat das Thema COVID-19-Todesfälle aufgenommen und zu einem hypothetischen Fall recherchiert. Die Gesellschaft nahm Bezug auf eine per Whatsapp geteilte Fotomontage, die einen fallenden Mann über den Wolken zeigte – mit der Unterschrift: „Fallschirmspringer ohne Fallschirm – stirbt am Coronavirus“.
Weiterhin verweist das Unternehmen auf eine Nachricht, die sich in der Messenger-App verbreitet hatte: „Die Statistik des RKI lügt. Selbst ein positiv getesteter Selbstmörder, dessen Todesursache offensichtlich nicht Corona ist, kommt in die Statistik der Corona-Toten.“
Schließlich fragte ein Leser direkt bei Correctiv an: „Stimmt es tatsächlich, dass ein Mensch, der unter Fremd- oder Eigeneinwirkung gewaltsam verstirbt und zuvor positiv auf Corona getestet wurde vom Robert-Koch-Institut (RKI) als ‘Coronatoter’ öffentlich gelistet wird?“ Correctiv ging dieser Frage nach und wandte sich an das RKI.
Die Antwort-Mail der RKI-Pressesprecherin Marieke Degenheit brachte Klarheit. Darin hieß es: „Das stimmt tatsächlich. Die beschriebene Situation ist aber sehr selten, sodass die Zahl der Todesfälle nicht verzerrt wird.“
Infiziert + verstorben = „Corona-Toter“
Offiziell sei es so, dass beim RKI die COVID-19-Todesfälle gezählt würden, bei denen ein laborbestätigter Nachweis vorliege und die in Bezug mit der SARS-CoV-2-Infektion verstorben seien. Das Risiko, an der Lungenkrankheit zu sterben, sei bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen höher. Daher sei es in der Praxis „häufig schwierig zu unterscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion unmittelbar zum Tode“ beigetragen habe.
„Aus diesem Grund wird beides gezählt: ‚verstorben an‘ und ‚verstorben mit‘, um ein möglichst genaues Bild der Todesfälle zu bekommen. Würde man nur streng ‚verstorben an‘ erfassen, liefe man Gefahr, die Todesfälle zu unterfassen“, schrieb die RKI-Pressesprecherin weiter und fügte hinzu: „Wie gesagt, die beschriebene Situation – dass jemand an COVID-19 erkrankt und danach tödlich verunglückt – ist sehr selten.“
Jemand, der gewaltsam durch Eigen- oder Fremdeinwirkung stirbt, sei demnach „verstorben mit“ Covid-19 und werde in die Statistik der Todesfälle aufgenommen, so das Fazit der Recherche. Insoweit beantwortet Correctiv die Leser-Anfrage wie folgt:
„Richtig. Auch Menschen mit Covid-19, die gewaltsam ums Leben gekommen sind, werden in die Statistik aufgenommen.“ (sua)
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