Spahn: Freiwillige Corona-Warn-App soll kommende Woche starten
Im Kampf gegen das Coronavirus soll die lange geplante staatliche Warn-App für Smartphones in der kommenden Woche an den Start gehen. Die Anwendung soll dann vorgestellt und auch gleich zum Herunterladen angeboten werden, wie Regierungssprecher Steffen Seibert sagte.
Der genaue Tag wurde noch nicht genannt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte deutlich, dass die freiwillige App zum digitalen Nachverfolgen von Infektionsketten technisch attraktiv gestaltet werden soll, um eine breite Nutzung zu erreichen. Aus der Opposition kam Kritik am wochenlangen Vorlauf.
Spahn sagte der „Rheinischen Post“ (Montag), die Entwicklungszeit sei gebraucht worden, um hohe Anforderungen zu erfüllen. „Die App muss auf allen Endgeräten genutzt werden können und soll beispielsweise auch dann messen, wenn man mit dem Handy Musik hört.“ Hinzu kämen Vorgaben bei Datenschutz, Datensicherheit und Energieeffizienz. „Eine App, die in wenigen Stunden den Akku des Handys leerzieht, nutzt keiner.“ Die Bundesregierung wolle in einer breiten Kampagne für die Nutzung werben. „Wenn wir in den kommenden Wochen einige Millionen Bürger von der App überzeugen, dann bin ich schon zufrieden.“
Die sogenannte Tracing-App soll helfen, Infektionsketten leichter zu erkennen und nachzuverfolgen. Wird ein Nutzer positiv getestet und dieser Status in der App erfasst, sollen andere Anwender informiert werden, dass sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. „Die App ist kein Allheilmittel. Sie ist aber ein weiteres, wichtiges Werkzeug, um die Infektionszahlen niedrig zu halten“, sagte Spahn. Sie solle helfen, Kontaktpersonen schnell zu informieren und zum Testen einzuladen. „Wenn dann im Vergleich zu heute eher einer mehr zum Testen geht, als einer zu wenig, dann ist das umso besser.“
Spahn erläuterte, im Vergleich zur analogen Welt solle die App auch für den Datenschutz Vorteile bringen. „Bei der derzeit vielfach obligatorischen Abfrage der persönlichen Kontaktdaten bei Restaurants oder Gottesdiensten trägt man ja in Wahrheit nicht nur seine eigene Telefonnummer in die Liste ein, sondern kann auch die des vorherigen Gastes lesen. Da ist es mit dem Datenschutz oft nicht weit her.“ Der Minister bekräftigte, dass die Regierung keine gesonderte gesetzliche Grundlage für die App anstrebe. In der Datenschutzgrundverordnung sei alles Notwendige eindeutig geregelt – etwa zur Freiwilligkeit und zur ausdrücklichen Einwilligung für jede Nutzung der Daten.
Nach Regierungsangaben gab es nach einer Vorab-Veröffentlichung von Programmierungsdaten für die App bereits zahlreiche Rückmeldungen. Demnach gingen unter anderem auch 285 Verbesserungsvorschläge ein. (dpa/er)
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