Folgen der Corona-Krise und demografisches Problem eindämmen: Arbeitgeber fordern Rente mit 70

In Italien wird infolge von Corona die ohnehin alarmierend niedrige Geburtenrate weiter fallen. In Deutschland ist ähnliches zu befürchten. Eine Expertenkommission der Arbeitgeber-Verbände hat nun ein Konzept vorgelegt, um Renten- und Sozialbeiträge stabil zu halten.
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Ein Mangel an Sozialabgaben kann offenbar nur durch ein höheres Rentenalter gelöst werden.Foto: istock
Von 17. August 2020

Die von Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eingesetzte Kommission „Zukunft der Sozialversicherung: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ hat am Donnerstag (13.8.) ein Thesenpapier zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Darin schlagen die Experten ein Bündel an Maßnahmen vor, um die Höhe der Rentenbeiträge trotz alarmierender Tendenzen in der Demografie, die durch Corona verstärkt werden, zumindest für die kommenden zwei Jahrzehnte nicht über 40 Prozent steigen zu lassen. Ein Faktor dabei müsse ein höheres Rentenalter sein.

Corona-Folgen auch für Demografie noch gravierender als die der Finanzkrise

Die Kommission unter der Leitung von Martin Werding, Ökonom an der Ruhr-Universität Bochum (RUB), betont in einer Erklärung, die demografische Entwicklung werde in den kommenden 20 Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge führen und dies würde sich auch in der Folgezeit nicht mehr ändern.

Wie die „Tagespost“ berichtet, wird die Corona-Krise das demografische Problem noch weiter verschärfen. In Italien warnt das Statistikamt bereits jetzt, dass Rezession, Arbeitslosigkeit und verbreitete Zukunftsangst die Geburtenzahl schon 2021 unter die Schwelle von 400.000 sinken lassen könnte, nachdem bereits 2019 die Zahl von nur noch 420.000 einen historischen Negativrekord markiert hatte. Andere EU-Länder dürften vor einer ähnlichen Entwicklung stehen, zumal auch in Ländern mit bis dato verhältnismäßig stabilen Geburtenraten diese in den vergangenen Jahren rückläufig waren.

Auch Zuwanderung dürfte nur einen kurzfristigen gegenläufigen Effekt begünstigen. Die höhere Geburtenrate insbesondere von Frauen, die in den vergangenen Jahren im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommen waren, sank bereits 2019 wieder von 2,12 auf 2,06 Kinder pro Frau.

Weiterer psychologischer Abschreckungsfaktor

„In der Folge der Immigration sind die Geburtenraten von Ausländerinnen auf über zwei Kinder pro Frau gestiegen“, schreibt die Tagespost. „Dies ist darauf zurückzuführen, dass Zuwanderinnen oft kurz nach ihrer Immigration hohe Geburtenraten aufweisen. In manchen Fällen erfolgt die Immigration von vornherein zum Zweck der Familiengründung; in anderen Fällen wollen Frauen beziehungsweise Paare ihren Aufenthalt verfestigen.“

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit sank die Geburtenziffer im Vorjahr weiter von 1,45 auf 1,43 Kinder je Frau. Neben der Zuwanderung hatten zuletzt auch eine günstige Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Deutschland zu einer leichten Erholung der Geburtenrate seit 2011 gesorgt. Da befürchtet wird, dass die Folgen der Corona-Krise erheblicher sein werden als die der Finanzkrise von 2008, könnte für Paare ein weiterer psychologischer Abschreckungsfaktor bezüglich des Kinderwunsches hinzutreten.

Entwicklungen dieser Art machen sich auch in der Höhe der Rentenbeiträge bemerkbar, warnt Werding, vor allem dann, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden:

„Statt bei 40 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen, wie heute, werden sie 2040 bei rund 50 Prozent liegen, unter ungünstigen Bedingungen sogar noch höher.“

Sozialbeiträge von 50 Prozent würden Wirtschaftsentwicklung abwürgen

Dies beeinträchtige Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze und gefährdet die Grundlagen der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems. Das politische Ziel einer Obergrenze von 40 Prozent bei den Sozialabgaben sei nicht beliebig gesetzt, sondern resultiere vielmehr aus den Erfahrungen mit der ökonomischen Entwicklung in Deutschland.

Im Zeichen der Corona-Krise hat die Bundesregierung zwar zugesagt, notfalls mithilfe von Milliardenzuschüssen aus dem Bundeshaushalt eine „Sozialgarantie“ bezüglich der Höhe der Beiträge für 2021 geben zu können. Es soll in jedem Fall bei maximal 40 Prozent Beitragshöhe bleiben und keine Leistungskürzungen geben. Eine Dauerlösung sei dies aber nicht, schreibt Dorothea Siems in der „Welt“ vom Freitag:

„Kurzfristig gewährleistet die große Koalition damit zwar Sicherheit. Doch schon 2022 – nach der nächsten Bundestagswahl – droht ein Beitragsschub. Zumal der rasante demografische Wandel in den Folgejahren für Finanzprobleme sorgt, die eine weitaus größere Dimension haben als die Corona-Folgen. Ohne weitreichende Reformen droht dauerhaft ein kräftiger Anstieg der Lohnnebenkosten.“

Bis 2060 wird es zur Rente mit 70 kommen

Mögliche Reformansätze skizziert nun die Kommission der BDA in ihrem Thesenpapier. Diese könnten dazu beitragen, so die Autoren, die Ausgabenentwicklung in den Sozialversicherungen zu dämpfen, die Beitragssätze dauerhaft unter 40 Prozent zu halten und zugleich den nötigen Schutz der Versicherten zu gewährleisten, so Werding.

Zentrales Anliegen der Experten ist es dabei, die Altersgrenze für den Rentenantritt an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Ab 2031 soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf über 67 Jahre angehoben werden. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, sollte dies eine neun Monate längere Erwerbstätigkeit bewirken. Demnach sei 2040 mit einem Regelalter für die Altersrente von 68 Jahren, 2050 von 69 und 2060 schließlich von 70 Jahren zu rechnen.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, den abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abzuschaffen, vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen zu sanktionieren und späteren mit Zuschlägen zu belohnen. Der 2018 von der Bundesregierung abgeschaffte Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rente soll wieder eingeführt werden. Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollen voll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Kapitalgedeckte Vorsorge stärken

Die BDA-Experten wollen zudem die kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken, schreibt „Die Welt“. Die bislang freiwillige private oder betriebliche Zusatzvorsorge solle für alle Versicherten verpflichtend werden. Mit einem standardisierten Altersvorsorgeprodukt sollte die Zusatzrente kostengünstiger und transparenter werden. Zudem solle stärkerer Wettbewerb durch erleichterten Vertragswechsel geschaffen werden.

Den Wettbewerbsfaktor will man auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stärken. So soll es nach dem Willen der Kommission ein strikteres Versorgungsmanagement auf der Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern geben.

Ähnlich wie bei der Werkstattbindung im Bereich der Kfz-Kaskoversicherung müssten sich Versicherte im Regelfall dann von den Ärzten und Krankenhäusern behandeln lassen, die zum Versorgungsnetz ihrer jeweiligen Krankenkasse gehören. Wer stattdessen auf die bisher geltende freie Arztwahl Wert lege, müsse entsprechend höhere Wahltarife akzeptieren.

Mehr Wettbewerb auch im Gesundheitswesen

Auch durch Änderungen bei der Krankenhausbedarfsplanung, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV, öffentliche Investitionen und die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen sollen im Gesundheitswesen und in der Pflege effizientere Versorgungsstrukturen geschaffen werden.

Last but not least will die BDA-Kommission auch den Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken. Die maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld soll dazu auf zwölf Monate begrenzt werden.



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