Corona-Lockerungen werden künftig Ländersache sein

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Regierung.Foto: Mika Schmidt - Pool/Getty Images
Epoch Times6. Mai 2020

Bund und Länder wollen die Corona-Maßnahmen weitgehend lockern. Es bleibt aber beim Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit und bei der Maskenpflicht in öffentlichem Nahverkehr und Geschäften. Vieles werden die Länder künftig ganz in eigener Regie regeln – nachdem einige ohnehin schon vorgeprescht sind.

Kontaktbeschränkungen:

Einschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum gelten noch bis 5. Juni – allerdings in gelockerter Form: Künftig dürfen sich auch Menschen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen – bislang galt dies nur für zwei Einzelpersonen. Mehr durften es nur sein, wenn sie aus einem einzigen Hausstand stammen. Hat ein Land weitergehende Regelungen beschlossen, bleiben diese bestehen.

Freizeit und öffentliches Leben:

Über die Öffnung von Restaurants, Bars, Diskotheken, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen entscheiden die Länder in eigener Regie – was sie zum Teil ja auch schon getan haben. Aber auch hier sollen Abstand- und Hygieneregeln gelten.

In Länder-Regie wird auch über Messen, Kosmetik- und Tattoo-Studios, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos entschieden. Dasselbe gilt für öffentliche und private Sportanlagen und Schwimmbäder.

Sache der Länder ist es zudem, über kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen zu entscheiden. Das gilt zudem für Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen und Bordellen, für Hochschulen, Volkshochschulen und Musikschulen.

Schulen:

Der Betrieb wird bis zu den Sommerferien schrittweise wieder aufgenommen – unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Diese gelten für Unterricht, Pausen und die Schulbusse. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf – etwa zur Sprachförderung oder wegen ihrer häuslichen Situation, sollen möglichst bald „pädagogische Präsenzangebote“ an den Schulen erhalten.

Kinderbetreuung:

Entsprechend des Beschlusses der Jugendministerkonferenz von vergangener Woche soll die Notbetreuung in den Kitas flexibel erweitert werden. Ab dem 11. Mai kann dies in allen Bundesländern geschehen. Profitieren sollen unter anderem Kinder mit besonderem Förderbedarf – und solche, die in beengten Wohnverhältnissen leben oder am Übergang zu Vorschule oder Schule stehen.

Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheime:

Patienten und Bewohner haben künftig, die Möglichkeit, regelmäßig Besuchs von einer „definierten Person“ zu bekommen.

Arbeitswelt:

Es bleibt dabei, dass jedes Unternehmen ein Hygienekonzept umsetzen muss. Die Firmen müssen weiterhin Heimarbeit ermöglichen, wo dies möglich ist.

Geschäfte:

Alle Geschäfte können unter Auflagen wieder öffnen – die umstrittene 800-Quadratmeter-Grenze entfällt. Dazu gehört die Hygiene und ein gesteuerter Zutritt. Warteschlangen sollen vermieden werden. Es soll eine maximale Zahl an Kunden und Personal – bezogen auf die Verkaufsfläche – vorgegeben werden.

Breitensport:

Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter bestimmten Bedingungen stufenweise wieder erlaubt.

Fußball-Bundesliga:

Wegen des „ansonsten entstehenden wirtschaftlichen Schadens“ halten Merkel und die Länderregierungschefs die Wiederaufnahme des Betriebs ohne Publikum in der 1. und 2. Bundesliga in der zweiten Mai-Hälfte für vertretbar. Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantäne, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorausgehen. Sollten Tests nötig werden, werden aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe vorrangig behandelt.

Großveranstaltungen:

Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, und Schützenfeste bleiben verboten – und zwar voraussichtlich mindestens bis zum 31. August.

Was geschieht bei einer neuen regionalen Infektionswelle?

In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vorangegangenen sieben Tage soll „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden. Demnach sollen die allgemeinen Beschränkungen, wie sie vor dem 20. April galten, wieder eingeführt werden – und zwar solange, bis der erhöhte Wert mindestens sieben Tage lang unterschritten wird. Beschränkt sich das Infektionsgeschehen auf eine bestimmte Einrichtung, können sich auch die Maßnahmen darauf reduzieren. (afp)



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