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Anträge in Arbeit

Corona-Impfpflicht: Mehrere Anträge im Bundestag in Planung

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Vorbereitete Spritzen mit dem COVID-19-Impfstoff von Pfizer-BioNTech. Symbolbild.

Foto: THOMAS KIENZLE/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Die unterschiedlichen Pläne im Bundestag zur Ausgestaltung der geplanten Corona-Impfpflicht nehmen Gestalt an. Derzeit seien mindestens drei Anträge in Arbeit, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Fraktionskreisen erfuhr.
Ein Antrag sehe demnach eine stufenweise Einführung der Impfpflicht vor – die Pflicht solle zunächst nur für Risikogruppen gelten und dann eventuell nach einer Evaluierung auf alle impfbaren Erwachsenen ausgeweitet werden.
Ein weiterer Antrag ziele darauf ab, sofort alle impfbaren Menschen ab 18 Jahren zu einer Impfung zu verpflichten, hieß es weiter. Die Initiatoren argumentieren unter anderem damit, dass eine solche generelle Pflicht rechtlich womöglich einfacher umzusetzen wäre als eine abgestufte Einführung.
Diese beiden Anträge orientierten sich an den am Vortag vorgelegten Empfehlungen des Deutschen Ethikrats, hieß es gegenüber AFP. Der Rat hatte sich mehrheitlich für eine Impfpflicht ausgesprochen – hatte aber keine eindeutige Empfehlung abgegeben, ob diese sofort für alle Erwachsenen gelten solle oder zunächst nur für Risikogruppen.
Ein dritter Antrag zum Thema Impfpflicht ist seit längerem bekannt: Er wurde von einer Gruppe um den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ausgearbeitet, die eine Impfpflicht ablehnt.
Die Ampel-Koalition plant, dass die Abgeordneten bei der Abstimmung über die Anträge nicht dem Fraktionszwang unterliegen sollen. Die Anträge werden deshalb nicht von den Fraktionen ausgearbeitet, sondern von Abgeordneten, die sich – zum Teil über Fraktionsgrenzen hinweg – zusammentun, um ihre gemeinsamen Vorstellungen umzusetzen. (afp/dl)

Kommentare

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Ilsevor 3 Jahren

Warum wird im StGB § 131 (1) von menschenähnlichen Wesen gesprochen? Wer oder was ist das? Die haben keinen Virus, dadurch keinen Test, keiner hat was! https://www.nexus-magazin.de/artikel/lesen/das-nicht-nachweisbare-virus-ein-interview-mit-sprengkraft (mit Weiterleitungslink)

Es werden Gifte eingesetzt, die von der EMA (wer auch immer das ist oder sein will) bewußt durchgewunken wurden. Der Einsatz ist eine schwere Straftat nach Arzneimittelgesetz § 5/ § 8, da keine Erkenntnisse über allergische Reaktionen seitens der Inverkehrbringer beigebracht wurden. Bis heute noch nicht! Schlußfolgerung: CDC erkennt den PCR-Test nicht mehr an. Die Party ist vorbei! https://www.globalresearch.ca/bombshell-cdc-no-longer-recognizes-the-pcr-test-as-a-valid-method-for-detecting-confirmed-covid-19-cases/5765179

StudiertErvor 3 Jahren

Es ist eine Schweinerei, Mitbürger wegen

• Halskratzen

• Schmerzen im unteren Rücken

• Schnupfen oder verstopfte Nase

• Kopfschmerzen

• Müdigkeit

• Niesen

• Nachtschweiß

• Gliederschmerzen

zu vergewaltigen! (Beschreibung Omikron)

Henryvor 3 Jahren

Nicht vergessen einer (1) starb. Ja, ein (1) Ganzer! Und dann auch noch mit 79 Jahren!

Günter Lindnervor 3 Jahren

Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt – KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.

https://netzwerkkrista.de/2021/12/17/impfnebenwirkungen-und-menschenwuerde-warum-eine-impfpflicht-gegen-art-1-abs-1-gg-verstoesst/