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"Illegale Einreise" nach Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Bußgeld von 1893,50 Euro: Verfahren gegen „Querdenken“-Anwalt Ralf Ludwig eingestellt

War die Einreise eines Anwalts und Redner zu einer Kundgebung im November 2020 nach Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig? Damals waren nach Corona-Regeln nur Versammlungen der Bürger des Bundeslandes erlaubt. Das Amtsgericht Waren hat nun eine Entscheidung getroffen.

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Unerlaubt eingereist? Nach der Coronaverordnung von Mecklenburg-Vorpommern durften sich im November nur Bürger des eigenen Bundeslandes versammeln. Redner von „außerhalb“ wurden angehalten.

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1893,50 Euro – so lautete der Strafzettel, den Rechtsanwalt Ralf Ludwig Ende 2020 vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten hat. Ludwig war mit der „Corona-Info-Tour“ nach der damals gültigen Corona-Verordnung des Bundeslandes unerlaubt eingereist, ebenso wie Dr. Bodo Schiffmann, Samuel Eckert und Wolfgang Greulich (Video-Bericht hier).
Über den anschließend eingelegten Einspruch gegen das Bußgeld wurde vergangenen Freitag (21. Mai) vor dem Amtsgericht Waren entschieden.
Das Gericht entschied, dass trotz der damals geltenden Corona-Landesverordnung Ralf Ludwig als Anwalt und Redner auf einer Kundgebung hätte einreisen dürfen, obwohl nur Versammlungen für Bürger von Mecklenburg-Vorpommern erlaubt gewesen waren. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, die Kosten übernimmt die Staatskasse.
Ludwig teilte das Ergebnis auf Twitter mit: „Das Verfahren wegen illegaler Einreise nach MV im Rahmen der Corona-Info-Tour wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Einreiseverbots. Die weiteren Verfahren werden sehr unangenehm für Frau Schwesig. #Ehrenrusch“

Einstellung des Verfahrens oder Freispruch?

Der Richter stimmte der Argumentation des Anwalts zu, dass das Einreiseverbot unwirksam gewesen sei, eine derart grundrechtsinvasive Regelung wäre mit dem Infektionsschutzgesetz nicht erlaubt gewesen.
„Es gibt da tatsächlich einige Ungereimtheiten. Ich teile Ihre rechtlichen Bedenken und würde die Einstellung des Verfahrens vorschlagen“, erklärt laut dem Bericht vom „Nordkurier“ der zuständige Richter. Der Anwalt von Ralf Ludwig, Friedemann Däblitz, plädierte nicht nur für eine Einstellung des Verfahrens, sondern für einen Freispruch. Dieser kam jedoch nicht zustande, da der Richter die „Signalwirkung“ eines Freispruchs vermeiden will.
Däblitz nennt die Einstellung des Verfahrens trotzdem einen Erfolg. Möglicherweise kam es nicht zu einem Freispruch, weil der Richter Schikanen wie im Fall von Weimar vermeiden wolle, spekuliert Rechtsanwalt Däblitz im „Nordkurier“.

Ludwig: Es folgen noch weitere Verfahren

Für Ralf Ludwig war das Verfahren eine erste Etappe zur Aufarbeitung der Vorfälle im November 2020. Weitere Verfahren werden noch folgen: „Am Ende muss aufgeklärt werden, welche Rolle damals die Staatskanzlei der Ministerpräsidentin spielte. Welcher politische Druck im Hintergrund auf Polizei und Gerichte aufgebaut worden ist“, so Anwalt Ludwig zum „Nordkurier“.
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin des Bundeslandes, twitterte zu dem Vorfall am 10. November 2020:

https://twitter.com/ManuelaSchwesig/status/1326205456285626370, abgerufen am 23.05.2021, 12:50 Uhr

Ungeklärt bleibt noch die damalige Beschlagnahmung des Handys von Rechtsanwalt Ludwig durch die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern. (ks)

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