„Corona-Boni“: Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Baerbock und Habeck
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat laut eines Berichts des „Spiegel“ Ermittlungen gegen alle sechs Mitglieder des Bundesvorstands der Grünen eingeleitet – darunter die Bundesvorsitzende der Partei, Außenministerin Annalena Baerbock, und ihren Co-Vorsitzenden, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Ermittlungen richten sich außerdem gegen die stellvertretenden Parteivorsitzenden, Ricarda Lang und Jamila Schaefer, Bundesgeschäftsführer Michael Kellner, und Bundesschatzmeister Marc Urbatsch.
Der Vorwurf: Untreue zum Nachteil ihrer eigenen Partei. Hintergrund sind Corona-Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 1.500 Euro, die die Vorstandsmitglieder 2020 von ihrer Partei erhalten haben sollen.
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Martin Steltner, hat den Vorgang am Mittwoch bestätigt. Ermittelt werde „gegen die Mitglieder des Bundesvorstands der Partei Bündnis 90/Die Grünen wegen des Anfangsverdachts der Untreue“, hieß es.
Mehrere Anzeigen von Privatleuten
„Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung eines `Corona-Bonus` durch die Mitglieder des Bundesvorstands an sich selbst im Jahr 2020.“ Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die Ermittlungen durch Strafanzeigen von Privatpersonen ausgelöst, die sich wiederum auf Presseberichte aus dem vergangenen Jahr bezogen.
Demnach hatten sich die grünen Spitzenfunktionäre im Jahr 2020 selbst „coronabedingte Sonderzahlungen“ aus dem eigenen Parteivermögen bewilligt. Die Prämien waren im vergangenen Jahr von parteiinternen Rechnungsprüfern massiv beanstandet worden.
Ein solcher Bonus sei nicht von den parteiinternen Regeln gedeckt. Ein Sprecher der Grünen bestätigte dem „Spiegel“ ebenfalls die Ermittlungen: „Die betroffenen Vorstandsmitglieder und die Bundesgeschäftsstelle kooperieren vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft, um den Sachverhalt schnell und vollständig aufzuklären“.
Der Bundesvorstand sei „das oberste geschäftsführende Gremium der Partei und war daher aus Sicht aller Beteiligten legitimiert, entsprechende Beschlüsse zu fassen“, teilte der Sprecher weiter mit. Die umstrittenen „Corona-Boni“ hätten die Bundesvorstandsmitglieder inzwischen zurückgezahlt.
Da alle außer Urbatsch auch Mitglieder des Bundestags sind und dadurch politische Immunität genießen, musste das Parlament informiert werden, bevor das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden konnte. Die Aufhebung der Immunität musste beantragt werden. Laut „Spiegel“ geschah dies bereits im Dezember, die Staatsanwaltschaft habe dann am 6. Januar das strafrechtliche Ermittlungsverfahren formell eingeleitet. (dts/afp/red)
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