Chrupalla kritisiert Doppelmoral: Nach „Black Lives Matter“-Demo wurde nicht über Mundschutz und Abstand diskutiert
Der AfD-Ko-Parteichef Tino Chrupalla beklagt eine "Doppelmoral" von Politik und Medien und bezog sich damit auf die "Black Lives Matter" Demonstration vor einigen Wochen in Berlin. Er fand es "schändlich", wie die SPD-Parteichefin Saskia Esken über die Demonstranten urteile.

AfD-Vostandsmitglied. Tino Chrupalla. Symbolbild.
Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Der AfD-Ko-Parteichef Tino Chrupalla hat die Großdemonstration gegen die Corona-Politik in Berlin am Samstag begrüßt. „Wenn man diese Bilder gesehen hat, ist es lobenswert, dass so viele Menschen auf den Straßen Berlins unterwegs waren und für ihre Grundrechte demonstriert haben“, sagte Chrupalla am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Dass der Veranstalter die Demonstration von sich aus beendet habe, sei ebenso lobenswert.
„Bei Veranstaltungen dieser Größenlage ist es sicherlich schwierig, die Abstandsregeln einzuhalten“, sagte Chrupalla. Auf die Kritik an der Demonstration wegen der Missachtung der Corona-Regeln verwies Chrupalla auf „unterschiedliche Meinungen bei Virologen und Ärzten“. Die Infektionsgefahr sei unter freiem Himmel deutlich geringer als in geschlossenen Räumen.
Chrupalla beklagte eine „Doppelmoral“ von Politik und Medien und bezog sich damit auf die „Black Lives Matter“ Demonstration vor einigen Wochen in Berlin. Dort sei im Anschluss nicht über Abstand und Mundschutzregel diskutiert worden, sagte Chrupalla.
Chrupalla kritisierte die SPD-Parteichefin Saskia Esken. Er finde es „schändlich“, wie Esken über die Demonstranten urteile. Sie sage „zum richtigen Zeitpunkt immer wieder das Falsche“. Esken hatte die Demonstranten in Berlin am Samstag im Kurznachrichtendienst Twitter als „Covidioten“ bezeichnet.
Radek: Esken „sollte sich bei der Bewertung der Polizeitaktik besser zurückhalten“
Jörg Radek, Vize-Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), fordert strengere Versammlungsauflagen bei Corona-Demonstrationen wie am Wochenende in Berlin.
„Die Versammlungsbehörden müssen transparente Auflagen machen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und der Polizei die Chance geben, sie durchzusetzen“, sagte Radek dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „Sie sollten sich dabei stärker bewusst sein, dass viele Gruppen bei diesen „Hygienedemos“ die Konfrontation mit dem Staat suchen, der ihnen diese Meinungsfreiheit ermöglicht.“ Es gehe nicht um ein konkretes politisches Anliegen.
Radek nahm die Berliner Polizei gegen Kritik der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken in Schutz. Er sagte dem RND: „Eine Politikerin ohne Einsatzerfahrung sollte sich bei der Bewertung der Polizeitaktik besser zurückhalten.“
Esken hatte kritisiert, dass die Demonstration am Samstag in Berlin nicht früher aufgelöst wurde. Weitere Demonstrationen dieser Art könnten wahrscheinlich gerichtsfest verboten werden.
„Wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Veranstalter die Auflagen nicht einhalten will, kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden“, sagte Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Versammlungsrecht in Münster und Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins, dem RND. „Diesen Nachweis kann man bei den Berliner Veranstaltern nun führen.“
Von einer generellen Verschärfung des Versammlungsrechts oder einer erneuten Beschränkung der Teilnehmerzahl hält Achelpöhler hingegen nichts.
Ramelow will härteres Vorgehen bei Corona-Verstößen
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat zu einem konsequenteren Vorgehen bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen während Demonstrationen aufgerufen.
„Das Versammlungsrecht ist ein viel zu hohes Gut, um eingeschränkt zu werden. Aber die Logik des deutschen Versammlungsrechts ist durchzusetzen, dass der Veranstalter die erteilten Auflagen für die Versammlung erfüllt“, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe).
„In dem Moment, da die Auflagen nicht eingehalten wurden, hätte der Veranstalter in Haftung dafür gehen müssen“, sagte Ramelow über die Demonstration in Berlin.
Wenn bei Versammlungen gegen Auflagen verstoßen wurde, sei schon immer die Konsequenz gewesen, dass die Polizei sie auflöse. „Ob das einst gegen die Anti-Atomkraftbewegung in Wackersdorf war oder ob es die Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg waren. Da wurde hart durchgezogen. Am Samstag hätte es auch so sein müssen.“ Das Versammlungsrecht müsse einfach nur angewendet werden.
Am Samstag protestierten Menschen aus ganz Deutschland gegen die Corona-Politik der Regierung. Nach offiziellen Informationen befanden sich auf der Demonstration gegen die Corona-Politik der Regierung 20.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni. Schätzungen gehen von mindestens 800.000 Menschen aus. Auf der Kundgebung wurde eine Teilnehmerzahl von 1,3 Millionen Menschen genannt. (afp/nh)
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