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CDU-Innenexperten prüfen Entzug der Staatsmittel für Flüchtlingsräte

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Es sei nicht hinnehmbar, wenn einzelne sogenannte Flüchtlingsinitiativen den Rechtsstaat missachteten und zur Verhinderung von Abschiebungen beitrügen, kritisiert die CDU.

Foto: Uli Deck/Archiv/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

CDU-Innenexperten erwägen, den Flüchtlingsräten die staatliche Unterstützung zu streichen. „Wir betreiben in Deutschland hohen Aufwand um sicherzustellen, dass Schutzbedürftige auch wirklich Schutz erhalten. Wenn unser Rechtsstaat in mehreren Prüfungsinstanzen aber festgestellt hat, dass jemand keine humanitäre Hilfe benötigt, muss diese Person unser Land auch wieder verlassen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), der „Welt“ (Donnerstagsausgabe).
Es sei nicht hinnehmbar, wenn einzelne sogenannte Flüchtlingsinitiativen den Rechtsstaat missachteten und zur Verhinderung von Abschiebungen beitrügen. „Das gilt erst recht, wenn solche privaten Zusammenschlüsse Steuermittel unseres Gemeinwesens erhalten und dann gegen rechtskräftig getroffene Entscheidungen eben dieses Gemeinwesens agieren. Wenn es daher belastbare Belege gibt, dass eine Initiative Abschiebungen be- oder verhindert, muss die staatliche Unterstützung gestrichen werden“, so der CDU-Politiker weiter.

Arbeit der Flüchtlingsräte kritisch hinterfragen

Mit dem gerade vorgelegten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ würden schon konkrete Schritte in diesem Sinne gegangen. „Danach soll die individuelle Beeinträchtigung von Abschiebungen zum Beispiel durch Veröffentlichung oder Weitergabe von einschlägigen Informationen unter Strafe gestellt werden“, sagte Middelberg.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), sagte: Angesichts der vielen gescheiterten Abschiebungsversuche sei er „der Meinung, dass insbesondere die Arbeit der Flüchtlingsräte kritisch hinterfragt werden“ müsse. „Die Flüchtlingsräte in fast allen Bundesländern erhalten finanzielle Mittel für ihre Projektarbeit vom jeweiligen Land, weit überwiegend auch vom Bund und auch von der EU“, so der CDU-Politiker weiter.
Neben der Frage nach der Strafandrohung im Einzelfall aufgrund der Verhinderung von Abschiebungen müsse man „folglich auch die Frage stellen, ob wir Steuermittel dafür ausgeben wollen, wenn die Durchsetzung unserer Rechtsordnung behindert wird“, sagte Frei der „Welt“. (dts)

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