Bundeswahlleiter für teilweise Wahlwiederholung
Wegen zahlreicher Pannen und Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung hält Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin für unumgänglich.
Bereits im November hatte er Einspruch gegen die Wertung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen eingelegt. Am Wahltag im vergangenen September seien nicht nur einzelne Fehler als Ausreißer passiert, sagte Thiel am Dienstag bei einer Anhörung im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Vielmehr scheine es sich um ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“ gehandelt zu handeln. Am Ende entscheidet aber der Bundestag über eine mögliche Wahlwiederholung.
Gleich zahlreiche Pannen
Die Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September waren von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen geprägt gewesen. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit noch nach 18.00 Uhr geöffnet.
Vor diesem Hintergrund hatte der Bundeswahlleiter schon im November Einspruch gegen die Wertung der Wahl in sechs Berliner Bundestagswahlkreisen eingelegt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorkommnisse Auswirkungen auf die Sitzverteilung im neuen Bundestag hätten. Der Wahlprüfungsausschuss untersucht seit geraumer Zeit, ob das tatsächlich der Fall ist und die Wahl zumindest in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken wiederholt werden muss. (dpa/mf)
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