Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kreuzerlass in Bayern
Soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen? Heute gegen 13:30 Uhr wird das Urteil erwartet.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Niederlage in der Vorinstanz
Ein Kreuz nur als Ausdruck „kultureller Prägung“?
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Endlich einmal ein Urteil, das unsere christlich-abendländische Kultur schützt. Der Bund für Geistesfreiheit sollte sich lieber mit solchen Gestalten in unserem Land beschäftigen, die Krippenfiguren köpfen, wie in Rüsselsheim oder mit Muslimen, die sich ihr Recht auf Kopftuch in Schulen und anderen Institutionen gerichtlich erkämpfen, anstatt ihre iranischen Glaubensschwestern zu unterstützen, die für das Recht auf Freiheit ohne Kopftuch im Iran ihr Leben lassen müssen.
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Endlich einmal ein Urteil, das unsere christlich-abendländische Kultur schützt. Der Bund für Geistesfreiheit sollte sich lieber mit solchen Gestalten in unserem Land beschäftigen, die Krippenfiguren köpfen, wie in Rüsselsheim oder mit Muslimen, die sich ihr Recht auf Kopftuch in Schulen und anderen Institutionen gerichtlich erkämpfen, anstatt ihre iranischen Glaubensschwestern zu unterstützen, die für das Recht auf Freiheit ohne Kopftuch im Iran ihr Leben lassen müssen.