Bundesverfassungsgericht weist 230 Anträge zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab

Manche Anträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht werden im Keim erstickt; andere werden zwar abgelehnt, erhalten aber immerhin eine Begründung. Bis zu einer mündlichen Verhandlung hat es jedoch noch keiner geschafft.
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Stephan Harbarth wurde 2018 neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times30. Juni 2022

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Die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, auch als einrichtungsbezogene Impfpflicht bezeichnet, hat eine Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Laut Epoch Times zugegangenen Informationen lagen dem Gericht (Stand 21. Juni) elf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und 223 Verfassungsbeschwerden vor. Davon wurden die elf Eilanträge sowie 209 Verfahren bereits abgelehnt. „Die Entscheidungen ergingen jeweils ohne mündliche Verhandlung“, erklärte Richter Jonas Heimbach, stellvertretender Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts, gegenüber Epoch Times.

Da eine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen wurde, sind derzeit noch 13 anhängig, heißt es weiter vom Gericht. Dass diese zum Erfolg führen, mag bezweifelt werden. Denn ob das Gericht eine Verfassungsbeschwerde annimmt oder nicht, entscheidet es selbst. Begründen muss es die Ablehnung nicht. Wird ein Antrag zurückgewiesen, gibt es auch kein Rechtsmittel dagegen.

„Das widerspricht der allgemeinen Übung, dass gerichtliche Entscheidungen ausführlich und auch so begründet werden müssen, dass sie in der Rechtsmittelinstanz Bestand haben“, erklärte Thomas Barisic, Richter für Zivil- und Betreuungssachen an einem Amtsgericht in Rheinland-Pfalz und Pressesprecher des Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) im Interview mit „Multipolar“.

Er kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht schon im Rahmen der Pandemie Hunderte Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hatte – dabei sollte es doch „Hüter der Verfassung“ sein und Gesetze nach diesem Maßstab prüfen. Es „mutet äußerst seltsam an, dass wir ein Gericht haben, das im Moment über die elementarsten Fragen von Leben und Beruf entscheiden soll und dies überwiegend einfach ablehnt. Ohne Begründung“, so Barisic.

Entscheidung kurbelt Fachkräftemangel an

Einer, der es immerhin zu einer begründeten Ablehnung gebracht hat, ist der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski. Am 27. April 2022 hatte der Erste Senat unter Präsident Harbarth die für 54 Personen eingereichte Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Bei den Antragstellern handelte es sich überwiegend um Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Das Gericht wertete die Verfassungsbeschwerde als „teilweise unzulässig“. Soweit sie zulässig sei, habe sie jedoch keinen Erfolg. Die Richter sahen zwar die im Infektionsschutzgesetz geregelte COVID-Nachweispflicht als einen Eingriff in die durch Artikel 2 Grundgesetz geschützte körperliche Unversehrtheit, dieser sei jedoch „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“.

In der gerichtlichen Entscheidung heißt es: „Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.“ Allerdings müsse sich niemand aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht impfen lassen. Eine mündliche Verhandlung gab es in diesem Verfahren nicht.

Der KRiSta-Sprecher kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner vorgenommenen Abwägung die Antragsteller auf die Möglichkeit verwiesen hat, sich einen anderen Job zu suchen. Dadurch werde der bestehende Fachkräftemangel weiter vorangetrieben. „Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen“, so der KRiStA-Sprecher.

Zu dieser Kritik äußerte sich das Bundesverfassungsgericht auf Nachfrage der Epoch Times nicht. Der Fachkräftemangel, der sich aufgrund der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht verschärft hat, blieb unkommentiert. Mehr als die Zahlen zu den Verfahren gab das Gericht nicht heraus. „Ich bitte um Verständnis, dass ich darüber hinaus keine Stellungnahme abgegeben kann“, erklärte Heimbach.

Mit guten Gründen habe der Deutsche Bundestag die allgemeine COVID-Impfpflicht abgelehnt, argumentiert Barisic. Nun gebe es aber zahlreiche Angestellte, die arbeiten wollen, aber aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einer Nachweispflicht unterliegen. „Und sie arbeiten in einem Bereich, in dem seit Jahrzehnten geklagt wird, dass es zu wenig Personal gibt und der Betreuungsschlüssel zu schlecht sei. Wenn diese zahlreichen von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen dagegen klagen, darf man das nicht einfach ohne Begründung wegwischen.“ Viele Arbeitgeber wollen diese Mitarbeiter auch ohne Impfung weiterbeschäftigen. Allerdings baue der Gesetzgeber „ganz massiven Druck“ auf, indem er bei fehlendem Nachweis mit Betretungsverbot drohe, so Barisic.

Grundsätzlich wirke eine gerichtliche Entscheidung immer nur für und gegen die am Verfahren beteiligten Parteien, erklärt der KRiStA-Sprecher weiter. Rein formal seien daher weitere dort anhängige Verfahren erst einmal nicht betroffen. „Bei Lichte betrachtet ist es aber nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei ähnlich gelagerten Sachverhalten unterschiedlich entscheiden wird.“ Er geht davon aus, dass die Entscheidung Signalwirkung für die anderen noch anhängigen Verfahren haben wird. (sua)



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