„Next Generation EU“: Bundestag gibt grünes Licht für EU-Schuldenaufnahme – Klagen erwartet

Der Bundestag stimmte heute der Ratifizierung des EU-Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro zu. 478 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung für das "Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz". Es gab 95 Nein-Stimmen und 72 Enthaltungen.
Epoch Times25. März 2021

Der Bundestag hat grünes Licht für eine begrenzte Schuldenaufnahme durch die Europäische Union gegeben. 478 Abgeordnete stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung für das sogenannte „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“. Zudem gab es 95 Nein-Stimmen und 72 Enthaltungen.

Mit dem Gesetz soll der Weg für die Finanzierung des EU-Wiederaufbaufonds freigemacht werden. Die EU-Kommission wird in dem Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Diese sind an Projekte gekoppelt – sie sollen für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedsstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben werden. Die Rückzahlung soll aus dem EU-Haushalt erfolgen und bis 2058 abgeschlossen werden.

Aufnahme und Auszahlung der Mittel können aber erst beginnen, wenn alle Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben. Dies haben bisher etwa die Hälfte der Länder getan. In Deutschland könnte das Projekt auch nach dem Bundestagsbeschluss noch scheitern: Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht werden erwartet. Mit einer Ratifizierung werden Schulden und Haftung in der EU erstmals vergemeinschaftet – ein Novum in der EU.

Vor allem Länder wie Italien und Spanien unterstützen

Angesichts des schwersten Wirtschaftseinbruchs seit dem Zweiten Weltkrieg hatten die EU-Regierungen sich im Juli vergangenen Jahres auf den beispiellosen Hilfsfonds geeinigt. Er soll vor allem Länder wie Italien und Spanien unterstützen, die besonders hart von der Pandemie getroffen wurden. Aber auch Deutschland bekommt Geld: rund 23 Milliarden Euro, die als Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen.

Deutschland zahlt mindestens 65 Milliarden Euro mehr ein, als es selbst an Zuschüssen bekommen wird. Hinzu kommen Haftungsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe.

390 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds sollen als Zuschüsse verteilt werden. Die restlichen 360 Milliarden Euro würden als Kredite fließen. Diese Gelder müssen von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden EU-Schulden tilgt.

Als Garantie für die Schulden dient der EU-Haushalt. Der Anteil der Haftung entspricht dem Anteil des jeweiligen Staates am EU-Haushalt. Deutschland hat in der aktuellen Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 einen Anteil an der Finanzierung des EU-Haushalts von rund 24 Prozent. Damit haftet Deutschland etwa für ein Viertel der Gesamtsumme.

Insgesamt sollen die Corona-Schulden der EU bis zum Jahr 2058 zurückgezahlt sein. Wie genau, ist noch weitgehend offen. Um höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zu verhindern, soll die Tilgung über neue EU-Einnahmen finanziert werden: Beschlossen ist ab 2021 bereits eine Abgabe auf Plastikmüll. Geplant sind zudem eine Digitalsteuer, ein Aufschlag auf Importe aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen sowie eine Ausweitung des Emissionshandels auf Luft- und Schifffahrt.

Bisher haben nach Kommissionsangaben 16 der 27 Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit die EU-Kommission mit der Schuldenaufnahme loslegen kann, müssen dies alle tun. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen rechnet damit, dass erste Gelder „bis Mitte des Jahres“ fließen können.

Ein Novum

Der Beschluss bedeutet eine grundlegende Änderung der europäischen Haushalts- und Finanzarchitektur. Bisher war es der EU als solcher nicht erlaubt, sich zu verschulden. Dieses Recht liegt (oder lag) bei den Nationalstaaten – in Deutschland beim Bundestag. Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes warnte die Bundesregierung: „Der Wiederaufbaufonds eröffnet den Staaten einen Weg, sich auf EU-Ebene unter Umgehung der Fiskalregeln zu verschulden.“

Sollte ein Mitgliedstaat seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder wollen, müssen die übrigen Mitgliedstaaten für dessen Anteil an den Schulden einstehen.“

Der Präsident des Bundesrechnungshofes macht deutlich: „Die Mitgliedstaaten geben mit der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses eine unwiderrufliche Garantie ab, für die Rückzahlung der EU-Anleihen insgesamt einzustehen.“

Theoretisch könnte die Kommission, wenn sie die EU-Anleihen tilgen muss und einzelne Mitgliedstaaten nicht zahlen, auf die übrigen Mitgliedstaaten zugehen und bis zu 0,6 Prozent des Bruttonationalprodukts eines jeden Mitgliedstaats einfordern.“

Im Fall von Deutschland beliefe sich das auf 20 Milliarden Euro pro Jahr oder 600 Milliarden Euro über 30 Jahre.

Auf EU-Ebene könnten sich die Mitgliedstaaten theoretisch unbegrenzt verschulden – und sich diese Gelder anschließend als Zuschüsse zuweisen. Grund dafür ist, dass die staatlichen Fiskalregeln nur die nationalen Defizite und Schulden begrenzen. (dts/afp/nmc)



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