Bundestag beschließt Steuerhilfen für Gastronomen in Corona-Krise

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Eine Kellnerin bedient Gäste.Foto: iStock
Epoch Times28. Mai 2020

Der Bundestag hat sich für eine von Gastronomen in der Corona-Krise dringend geforderte Steuerentlastung ausgesprochen. Er beschloss am Donnerstag die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent, gültig vom 1. Juli dieses Jahres bis Ende Juni 2021. Das von der Regierungskoalition eingebrachte Corona-Steuerhilfegesetz soll zudem Eltern und Arbeitnehmer in Kurzarbeit stärker als bislang entlasten.

Die Steuersenkung für „Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen“ soll laut Bundesregierung am Ende nicht vornehmlich den Verbrauchern, sondern explizit den Gastronomiebetrieben zugute kommen. Auch Catering-Unternehmen, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien sollen davon profitieren, wenn sie fertige Speisen verkaufen. Die Steuermindereinnahmen des Bundes beziffert die Regierung auf insgesamt gut 2,7 Milliarden Euro.

Die Gastronomie sei wegen der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und lange von der Corona-Pandemie betroffen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Allerdings dürfte sich die Situation auch in dieser Branche bis Mitte kommenden Jahres wieder normalisieren. Der Bund gebe Gastronomiebetrieben mit dem Gesetz „einen Anschub für die Zeit nach der Krise“, bilanzierte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding.

„Es ist nicht das beste Maßnahmenpaket, was wir für diesen Bereich erreicht haben, aber es war so gewünscht“, sagte Fraktionskollegin Ingrid Arndt-Bauer. Das Gesetz betreffe längst nicht alle Betriebe, „Kneipen sind überhaupt nicht positiv betroffen“. Die Regierung müsse sie ebenso wie den gesamten Gastronomiebereich im angekündigten Konjunkturpaket „unbedingt noch berücksichtigen“, sagte Arndt-Bauer.

Auch die Opposition kritisierte vor allem, dass Getränke von der Steuersenkung ausgenommen werden. „Statt der kleinen Eckkneipe zu helfen“, habe die Regierung bloß den Hotel- und Gaststättenverbänden einen lange geäußerten Wunsch erfüllt, sagte der Linken-Abgeordnete Stefan Liebich. „Kneipen, Bars und Clubs bekommen gar keine Entlastung.“

Till Mansmann von der FDP sagte, auch Biergärten und Kioske seien in den vergangenen Wochen „doch besonders hart getroffen“ worden und hätten in der Regel gar keinen Umsatz gehabt. Die FDP-Fraktion stimmte dem Steuerhilfegesetz neben Union und SPD dennoch zu, Grüne und Linke enthielten sich trotz ihrer Vorbehalte, einzig die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf.

Dieser sieht neben den Steuerentlastungen für die Gastronomie auch die bereits geplante Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise vor. Stocken Arbeitgeber den Regelsatz eigenhändig auf bis zu 80 Prozent auf, sollen dafür rückwirkend zum 29. Februar und bis Jahresende keine Steuern fällig werden. Auch Corona-Sonderzahlungen bis zu 1500 Euro werden steuerlich befreit.

Außerdem wird der Lohnersatzanspruch für Eltern, die ihre Kinder in der Krise zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, von sechs auf zehn Wochen pro arbeitsunfähigem Elternteil ausgeweitet, für Alleinerziehende sogar auf 20 Wochen. Zudem gilt der Entschädigungsanspruch künftig auch bei der Pflege von Erwachsenen mit Behinderung.

Er könne nun „auch tageweise geltend gemacht werden“, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Das ist eine echte Verbesserung der geltenden Rechtslage und eine große Unterstützung für Familien“ – sie sollen dadurch flexibler auf die Öffnungszeiten von Kitas und Schulen reagieren können. (afp/rm)



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