Bundestag beschließt Gesetz gegen Rockerbanden
Der Bund geht schärfer gegen Rockerbanden vor, die kriminelle Geschäfte wie Menschen- oder Drogenhandel betreiben. Mit einer am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Änderung des Vereinsgesetzes werden die Möglichkeiten ausgeweitet, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Gruppierungen zu unterbinden.
Künftig dürfen beispielsweise Abzeichen auf der Kutte von Motorradfahrern auch dann nicht verwendet werden, wenn sie denen eines verbotenen Vereins nur ähneln.
Die Gesetzesänderung zielt vor allem auf solche Fälle ab, in denen „Schwestervereine“ einer verbotenen Gruppierung die Kennzeichen der verbotenen Organisation beibehalten, und lediglich die jeweilige Orts – oder Untergliederungsbezeichnung austauschen. Die Polizei soll künftig anhand objektiver Kriterien feststellen können, ob ein Verein ein Kennzeichen in wesentlich gleicher Form verwendet wie der verbotene Verein.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), sagte, dass bundesweit über 5500 Mitglieder in kriminellen Rockerbanden organisiert seien. Die Gruppierungen seien vor allem im Bereich von Drogenkriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schutzgelderpressung tätig. „Dies ist ein Phänomen, das ernstzunehmen ist.“
SPD: Verbotene Symbole „effektiv“ aus der Öffentlichkeit verbannen
Mayer erklärte, es gebe „keinen Generalverdacht gegen friedfertige Motorradclubs“. Allerdings dürfe es nicht sein, dass „hochkriminelle Rockerbanden“ die Organisationsform des Vereins missbrauchten.
Der SPD-Politiker Uli Grötsch sagte, dass verbotene Symbole „effektiv“ aus der Öffentlichkeit verbannt werden müssten. „Uns geht es darum, ein Gefühl der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu vermitteln.“
Während die Fraktionen von Union und SPD für die Neuordnung stimmten, enthielten sich die Grünen. Die Linksfraktion lehnte das Gesetz ab.
Zwar würden einige Rockergruppen einen „Deckmantel für schwere Straftaten“ bieten, sagte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. Die Gesetzesinitiative der großen Koalition sei aber nur „Symbolpolitik“.
Die Linke sei der Auffassung, dass gegen Verbrechen mit dem Strafrecht vorgegangen werden müsse. Das Verbot von Kutten werde an „strafbaren Handlungen von Personen aus der Rockerszene garantiert nichts ändern“. Außerdem werde „eine ganze Subkultur diffamiert und kriminalisiert“, kritisierte Jelpke. (afp)
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