Bundestag beschließt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts
Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beschlossen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wurde am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Am Freitag soll nun der Bundesrat über die Grundgesetzänderung entscheiden, die wesentliche Strukturen des Gerichts künftig in der Verfassung festschreiben soll.
Für die Änderung stimmten 600 Abgeordnete – und damit deutlich mehr als die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit von 489. Gegen die Änderung votierten 69 Abgeordnete.
Ziel der Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Darauf haben sich SPD, CDU/CSU, die Grünen und die FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler verständigt.
Die vorgenommenen Änderungen können auch künftig nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Bisher war das in vielen Bereichen zu wesentlichen Merkmalen des Verfassungsgerichts mit einfacher Mehrheit möglich.
Kernpunkte
In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern. Gleichfalls in Artikel 93 festgeschrieben werden soll die Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts.
Abgesichert werden soll auch das Wahlverfahren für die 16 Richterinnen und Richter, die weiter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Ein Ersatzwahlmechanismus soll nun aber greifen, wenn eine der Parlamentskammern innerhalb bestimmter Fristen nicht in der Lage ist, eine Richterin oder einen Richter mit der nötigen Mehrheit zu wählen. Dann würde die andere Kammer dies übernehmen. Details dazu werden fortan im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies dabei auf die Erfahrungen der Weimarer Republik. Das Scheitern der damaligen Demokratie sei auch auf das Versäumnis zurückzuführen, „die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten“, um die Demokratie „zu schützen und zu verteidigen“.
Grundgesetzänderung zum Bundesverfassungsgericht beschlossen, „damit die Feinde unserer Demokratie im Ernstfall eben keinen Einfallstor haben“, sagte Bundesinnenministerin Faeser heute im Bundestag. Für die Änderung stimmten 600 Abgeordnete, dagegen 69. pic.twitter.com/6sIeBc8Bzn
— Epoch Times Deutsch (@EpochTimesDE) December 19, 2024
In der Bundesrepublik habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich dazu beigetragen, „unseren demokratischen Rechtsstaat zu festigen“ und weiterzuentwickeln, betonte Faeser. Das Gericht habe sich „als Hüter im Institutionsgefüge etabliert“ und müsse nun abgesichert werden.
FDP-Generalsekretär sieht bessere Absicherung von Verfassungsgericht als „Lerneffekt“
FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hat die vom Bundestag geplante bessere verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts als notwendigen Schutz vor möglichen „autoritären Mehrheiten“ bezeichnet. Es gehe „nicht um Alarmismus“, sondern „um einen Lerneffekt“, sagte der ehemaligen Bundesjustizminister am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“.
Im demokratischen Nachbarland Polen habe beobachtet werden können, wie eine Regierungsmehrheit versucht habe, die Stellung von Gerichten durch Gesetzesänderungen „zu unterspülen“.
Kritik der AfD
Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi warf den beteiligten Parteien vor, sich als „die wackeren Verteidiger des Rechtsstaats gegen die böse AfD“ darzustellen. Diese Realität existiere aber „wie im Märchen“ nicht. Die anderen Parteien wollten das Gericht vielmehr „weiter unter sich aufgeteilt halten“, sagte Jacobi. Deshalb solle die Möglichkeit geschaffen werden, die Wahl der Verfassungsrichter „aus dem Deutschen Bundestag in den Bundesrat“ zu verschieben, weil die AfD dort vorerst nicht vertreten sei.
Jacobi bezog sich dabei auf den geplanten Ersatzwahlmechanismus. Derzeit wird je die Hälfte der Richterinnen und Richter durch Bundestag und Bundesrat gewählt. Der Ersatzwahlmechanismus soll genutzt werden können, wenn in einer der Parlamentskammern absehbar die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustandekommt. Dann könnte künftig die jeweils andere Parlamentskammer das Wahlrecht ausüben. (afp/red)
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