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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen Retouren-Vernichtung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Abfallvermeidung im Handel beschlossen. Künftig sollen Händler eine sogenannte Obhutspflicht für Retouren und nicht verkaufte Neuware haben und weniger Produkte vernichten dürfen.

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Der Onlinehandel bringt auch viele Retouren mit sich. Die Vernichtung zurückgesendeter Waren soll jetzt eingedämmt werden.

Foto: Jörg Carstensen/dpa

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abfallvermeidung im Handel beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung billigte das Kabinett am Mittwoch den von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und zur entsprechenden Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Demnach soll unter anderem eine sogenannte Obhutspflicht für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware festgeschrieben werden.
Produzenten und Händler sind demnach künftig verpflichtet, solche Produkte gebrauchsfähig zu halten und nur in Ausnahmefällen zu vernichten – wenn etwa von Waren ein gesundheitliches oder technisches Risiko ausgeht oder wenn die Instandhaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Zudem sollen die Unternehmen zu mehr Transparenz über ihre sogenannte Produktveranwortung und die Menge ihrer vernichteten Waren gezwungen werden.
Die Abfallrahmenrichtlinie der EU muss laut Bundesumweltministerium (BMU) bis zum 5. Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Ministerin Schulze hatte im Vorfeld der Kabinettssitzung eine „Wegwerfmentalität“ speziell im Onlinehandel kritisiert.

Bundesregierung bringt Reform der Intensivpflege auf den Weg

Menschen, die künstlich beatmet werden, sollen künftig verstärkt von den entsprechenden Geräten entwöhnt werden. Ein vom Bundeskabinett am Mittwoch gebilligter Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht eine grundlegende Reform der Intensivpflege in Deutschland vor.
Mit der Regelung wird ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege geschaffen. Wo eine stationäre Unterbringung erforderlich ist, soll diese künftig nicht mehr an den Kosten scheitern.
Bei Patienten, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dem Gesetzentwurf zufolge vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ein entsprechender Versuch gemacht werden. Dafür wird eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Wird ein Entwöhnungsversuch nicht veranlasst, drohen Vergütungsabschläge.
Außerklinische Intensivpflege soll dem Entwurf zufolge künftig in Einrichtungen zur Pflege, zur Hilfe für Behinderte, zu Hause oder an geeigneten Orten wie Schulen, Kindergärten und Werkstätten erbracht werden können.
Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von den bislang recht hohen Eigenanteilen entlastet werden – die bei einer Betreuung zu Hause entfallen.
Spahn erklärte, die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen solle dort stattfinden können, wo sie am besten für alle Beteiligten geleistet werden könne. „Sie darf keine Frage des Geldbeutels sein.“
Deswegen werde es erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause geben, die Intensivpflege in stationären Einrichtungen werde endlich bezahlbar. Zudem solle niemand „nur wegen der falschen finanziellen Anreize länger künstlich beatmet werden als unbedingt nötig.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz pochte auf mehr Entscheidungsfreiheit für die über 30.000 schwerstkranken Patienten. Es müsse garantiert werden, „dass alle Versorgungsformen gleichberechtigt nebeneinander stehen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP.
Wichtig sei zudem, den Kriminellen „in dieser lukrativen Branche das Handwerk zu legen“. Die im Gesetz vorgesehenen Kontrollen durch den Medizinischen Dienst reichten dafür nicht aus. (afp/nh)

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