Kunststoff- und Abfallvorgaben geändert
Bundesrat stimmt neuem Verpackungsgesetz zu
Der Bundesrat hat das neue Verpackungsgesetz gebilligt, das den Kunststoffmüll deutlich verringern soll. Das Gesetz stärkt unter anderem Mehrweglösungen und weitet die Einwegpfandpflicht aus.

Wenn ein Land die Einfuhr von Plastikmüll stoppt, landet der Abfall eben anderswo: Umweltschützer kritisieren die Vermüllung vieler Länder mit Plastik auch aus Deutschland.
Foto: Patrick Pleul/dpa
In Deutschland soll künftig deutlich weniger Kunststoffmüll aus Verpackungen anfallen. Der Bundesrat billigte am Freitag eine gesetzliche Neuregelung, die unter anderem Mehrweglösungen stärkt und die Einwegpfandpflicht ausweitet. Damit setzt Deutschland Kunststoff- und Abfallvorgaben der EU in nationales Recht um.
Vorgesehen sind etwa Vorgaben für die Gastronomie: Restaurants und Cafés müssen Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Die Mehrweg-Alternativen für Plastikbecher oder Styropor-Schalen sind ab 2023 vorgesehen.
Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte sind davon ausgenommen – sie müssen ihren Kunden aber Essen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen.
Laut Gesetz sollen zudem bereits im kommenden Jahr Ausnahmen bei der Einwegpfandpflicht wegfallen. Außerdem müssen Plastikflaschen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen. (afp)
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