Bundesrat billigt Neuregelung zur Organspende

Künftig können Organe nur entnommen werden, wenn der Spender zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Die doppelte Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Jens Spahn fand keine Mehrheit im Bundestag.
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Organspenderausweis.Foto: Marie Reichenbach/dpa/dpa
Epoch Times14. Februar 2020

Organspender wird in Deutschland auch künftig nur, wer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag Mitte Januar beschlossene Gesetz, mit dem die Bürger bei Behördengängen und Arztbesuchen zu einer Entscheidung ermuntert werden sollen.

Konkret sieht das beschlossene Gesetz vor, dass die Hausärzte ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen, das dem Gesetz zufolge errichtet werden soll.

Dort können die Bürger künftig ihre Haltung zur Organspende hinterlegen. Die Beratung bekommen die Hausärzte außerhalb ihres Budgets vergütet.

Zudem werden die Ausweis-Behörden verpflichtet, die Bürger mit Info-Material zu versorgen und bei Abholung von Personaldokumenten zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Um die geplanten Maßnahmen vorbereiten zu können, soll das Gesetz erst Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Bei der Abstimmung im Bundestag hatte ein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mitgetragener Entwurf, der eine doppelte Widerspruchslösung vorsah, keine Mehrheit gefunden. (afp)



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